Der Bundesrat hat die von den USA erhobenen Vorwürfe in zwei Untersuchungen nach Section 301 des Trade Act zurückgewiesen und beabsichtigt, seine Position im laufenden Verfahren zu erläutern. US-Behörden hatten Mitte März Abklärungen eingeleitet, die auch gegen die Schweiz gerichtet sind.
Die Ermittlungen richten sich insbesondere auf vermeintliche Überkapazitäten in der industriellen Fertigung und nicht ausreichende Schutzmassnahmen gegen Importe aus Zwangsarbeit. Die rechtliche Grundlage erlaubt es den USA, bei festgestellten Verstössen Strafzölle oder andere handelspolitische Sanktionen zu verhängen.
Am Mittwoch gab das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) bekannt, dass der Bundesrat die Vorwürfe während seiner Sitzung am 1. April klar zurückgewiesen hat. Die Schweiz wird alle notwendigen Schritte unternehmen, um ihre Perspektive im laufenden Verfahren zu vertreten.
Neben der Schweiz sind auch andere Staaten von den Untersuchungen betroffen. Ungeachtet dieser Abklärungen werden die bilateralen Gespräche über ein Handelsabkommen mit den USA fortgesetzt, wobei Fortschritte erzielt wurden, im Einklang mit der gemeinsamen Absichtserklärung vom November 2025.