Eine Volksinitiative, unterstützt von der oppositionellen Freien Liste und Frauenorganisationen, zielt auf die Einführung einer Fristenlösung in Liechtenstein ab. Trotz bisheriger Rückschläge, teilweise verursacht durch das Fürstenhaus, wird nun erneut über eine Gesetzesänderung diskutiert.
Die Initiative fordert eine Modifikation des Strafgesetzbuchs, sodass Schwangerschaftsabbrüche innerhalb der ersten drei Monate nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Dieses Modell orientiert sich an der Schweizer Regelung und soll Rechtssicherheit schaffen, die mit der Realität übereinstimmt.
Obwohl es in den letzten zwei Jahrzehnten immer wieder Versuche gab, eine Fristenlösung einzuführen, bleibt ein Schwangerschaftsabbruch rechtlich verfolgbar, mit möglichen Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren. Ausnahmen gelten nur bei Lebensgefahr für die Frau oder schwerer Gesundheitsgefährdung.
Seit 2015 wird eine Strafverfolgung nur noch angestrebt, wenn der Eingriff in Liechtenstein stattfindet; Abbrüche im Ausland bleiben straffrei. Diese Regelung steht jedoch aufgrund rechtlicher Unklarheiten und Kritik in der Diskussion.
Der Verein für Menschenrechte forderte bereits 2018 von Seiten des Uno-Frauenrechtsausschusses die Legalisierung, während die Freie Liste darauf hinweist, dass das aktuelle System Schwangerschaftsabbrüche nur ins Ausland verlagert. Die Anzahl der Abbrüche, die liechtensteinische Frauen durchführen lassen, variiert in Schätzungen zwischen 20 und 50 pro Jahr.
Die Initiantinnen streben mit der Volksinitiative «Fristenlösung für Liechtenstein» eine zeitgemäße Lösung an und werfen ein Licht auf Grauzonen, die durch das geltende Modell entstanden sind. Besonders problematisch ist die Situation bei Medikamenteninduzierten Abbrüchen innerhalb von Liechtenstein.
Zurzeit wird die Verfassungsmäßigkeit der Initiative geprüft; im Erfolgsfall folgen Unterschriftensammlung, parlamentarische Beratung und eine Volksabstimmung. Obwohl die Sammlung von Unterschriften wahrscheinlich ist, bleibt ungewiss, ob bei einer Abstimmung genügend Ja-Stimmen erreicht werden.
In der Vergangenheit führte die mögliche Sanktionsverweigerung durch das Staatsoberhaupt zu kontroversen Diskussionen. Erbprinz Alois’ klare Ablehnung der Fristenlösung 2011 war ein wesentlicher Grund für deren Scheitern, da er dem Recht auf Selbstbestimmung das Recht des ungeborenen Kindes unterordnete.
Obwohl das Fürstentum eine starke Position des Staatsoberhaupts in der Verfassung hat, hält Tatjana As’Ad von der Freien Liste fest, dass es sich um eine punktuelle Anpassung handelt und keine grundlegende Staatsordnungsdebatte auslöst.