In einem kürzlich veröffentlichten Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerats wird die Bundeskanzlei dafür kritisiert, im Fall der mutmaßlich gefälschten Unterschriften für Volksinitiativen und Referenden nicht transparenter kommuniziert zu haben. Die erste Anzeige wurde bereits 2022 eingereicht, doch erst zwei Jahre später wurden die Vorfälle durch Medienberichte publik gemacht. Dies führte dazu, dass der Öffentlichkeit der Eindruck vermittelt wurde, die Bundeskanzlei hätte sich nur aufgrund des medialen Drucks engagiert.
Dennoch hebt der Bericht hervor, dass die von der Bundeskanzlei ergriffenen Maßnahmen zur Verhinderung weiterer gefälschter Unterschriften positiv zu bewerten sind.