Verdeckte Ermittler erlangen tiefgreifende Einsichten in die Psyche von Tätern, indem sie deren kriminelle Absichten online aufdecken. Leonhard Imhoff (Name geändert) bereitet sich akribisch vor. Kurz nach 14 Uhr parkiert er seinen umgebauten VW-Camper bei der Post am Bahnhof Wetzikon an einem Mittwochnachmittag im März 2025, in Erwartung von Mia. Im hinteren Teil hat er eine Liegefläche heruntergeklappt und mit einer Decke ausgelegt. Mitgebracht hat er Smirnoff Ice, Kondome, eine Augenbinde sowie 400 Franken Bargeld. Als eine junge Frau die Post betritt, nähert sich Imhoff ihr, um das verabredete Treffen zu arrangieren. Ein Jahr darauf steht der 41-jährige Familienvater und Polymechaniker aus der Zentralschweiz vor Gericht in Hinwil. Ihm wird vorgeworfen, versuchte sexuelle Handlungen mit einem Kind begangen zu haben. Die angebliche Mia war eine Finte – ein Lockvogel der Kantonspolizei Zürich. Während elf Tagen chattet Imhoff mit ihr und offenbart dabei seine Fantasien. Er bietet Geld für sexuelle Handlungen: 50 Franken für das Berühren ihrer Brüste, 100 Franken für den Anblick ihrer „Muschi“ und 150 Franken für eine Massage an Beinen und Rücken. Dieses Verhalten wird als Grooming bezeichnet – das Heranlocken von Kindern mittels Online-Kontakten mit dem Ziel des sexuellen Missbrauchs. Eine Studie der Zürcher Hochschule für angewandte Wissenschaften zeigt, dass jeder zweite Jugendliche in der Schweiz schon unerwünschte sexuelle Anfragen im Internet erhielt. Ein Viertel wurde zur Zusendung erotischer Fotos aufgefordert. Die Methode der verdeckten Fahndung zielt darauf ab, Täter zu überführen, die ihre Opfer online kontaktieren und dann zu einem Treffen in der realen Welt locken – so wie im Fall Imhoff. Die Akten offenbaren detailliert den Ablauf dieses Vorgehens. Am 8:42 Uhr eines Februar-Mittwochs 2025 veröffentlicht Imhoff ein Inserat auf einer Online-Plattform, unter dem Pseudonym „Leo“, und sucht nach einem „geilen Abenteuer“. Mia meldet sich daraufhin mit der Nachricht, dass sie 13 Jahre alt sei und Taschengeld benötige. Nach mehreren Chat-Nachrichten offenbart Imhoff seine Absichten für ein Treffen. Die Plattform „Schweiz.Inserate.gratis“, die als optimaler Tummelplatz für Kriminelle dient, wird von einem Elektrogeschäft in der Slowakei betrieben und läuft über einen deutschen Server. Die Inserenten hoffen auf den Google-Effekt, um potenzielle Opfer zu finden. Die Polizei nutzt verdeckte Ermittler, die in solchen Chats agieren, wie im Fall Imhoff. Sie müssen dabei passiv bleiben und dürfen keine Straftaten provozieren oder illegales Material erstellen. Ein Jahr später gesteht Imhoff vor Gericht seine Absichten und bittet um Verzeihung. Imhoff wird zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 10 Monaten, einer Geldstrafe und einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot mit Kindern verurteilt. Sein Fall illustriert die zunehmende Bedeutung der verdeckten Online-Fahndungen im Kampf gegen Cyberkriminalität.