Liechtensteins Recyclingpraktiken orientieren sich am schweizerischen Standard, was jedoch nicht den Anforderungen der Efta-Überwachungsbehörde entspricht. Diese hat nun ein Vertragsverletzungsverfahren gegen das Fürstentum eingeleitet.
Seit 1995 ist Liechtenstein Teil des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), obwohl es die Schweiz in seiner Europa-Ausrichtung verfolgt. Trotzdem konnte ein Zollvertrag, der seit 1923 besteht, fortgesetzt werden, was Liechtenstein eine besondere Rolle zwischen zwei Wirtschaftsräumen gibt.
Aktuell steht Liechtenstein jedoch vor Herausforderungen: Die Efta-Überwachungsbehörde kritisiert das Land für angebliche Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften. Es geht um die Recyclingquoten von PET-Getränkeflaschen und Holzverpackungsabfällen. Obwohl Liechtenstein die Anforderungen aus Brüssel erfüllt, kann es aufgrund seiner Integration in das Schweizer Entsorgungssystem die geforderten Statistiken nicht bereitstellen.
Die Behörde hält fest: Liechtenstein habe seine EWR-Verpflichtungen missachtet. Der Hinweis der Regierung auf wirtschaftliche Verflechtungen mit der Schweiz beeindruckte sie nicht, da die sogenannte “Trilateralisierung”, die 2007 mit der EU vereinbart wurde, hier keine Anwendung findet.
Liechtenstein hat nun drei Monate Zeit zur Stellungnahme. Besonders kritisch ist die Richtlinie zur Reduktion von Einwegkunststoffen: Liechtenstein muss erläutern, warum es an Maßnahmen für mehr Recycling bei PET-Flaschen und rezykliertem Kunststoff fehlt.
Das Umweltministerium erklärt die Lücken mit der Integration in das Schweizer System. Es betont, dass Liechtenstein bereits den EU-Vorgaben für rezyklierten Kunststoff weit übertrifft. Ein Internetportal fördere zudem umweltfreundliches Verhalten bei Abfällen.
Auch bei Holzverpackungsabfällen gibt es Diskrepanzen: Die Behörde fordert eine Mindestrecyclingquote, die Liechtenstein nicht nachweisen kann. Das Ministerium führt aus, dass dies ein Datenproblem sei, da Entsorgung über die Schweiz läuft.
Die Verfahren wurden bei einem Treffen zwischen der Regierung und der Überwachungsbehörde diskutiert. Ob die Erklärungen der Regierung zufriedenstellend sind, bleibt unklar. Liechtenstein genießt einen guten Ruf, hat aber derzeit neun Verfahren offen.
Das Fürstentum wird oft als “Musterknabe” bezeichnet, was bei den Bürgern auf Kritik stößt. Die aktuelle Situation erinnert an frühere Hürden beim Schengen-Beitritt 2011, als eine Interimslösung mit Videokameras am Alpenrhein gefunden wurde, um neue Grenzkontrollen zu vermeiden.
Die Vertragsverletzungsverfahren stießen auf Unverständnis in der Öffentlichkeit, da die europäische Bürokratie die Integration Liechtensteins in den Schweizer Raum nicht anerkennt.