Seit November hat die Schweiz ihre Praxis bei der Gewährung des Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine angepasst. Das Parlament beschloss, dass eine Rückkehr für Personen aus den sieben westlichen Oblasten Wolyn, Riwne, Lwiw, Ternopil, Transkarpatien, Ivano Frankivsk und Tscherniwzi grundsätzlich zumutbar ist. Dies betrifft rund 600 Menschen, die ihr Gesuch nach dem 1. November eingereicht haben oder deren Anträge bis dahin noch nicht abschließend bearbeitet waren.
Das Staatssekretariat für Migration (SEM) hat seit der Implementierung dieser Regelung in 104 Fällen den Schutzstatus S verweigert und die Betroffenen weggewiesen. In acht dieser Fälle erfolgte anschliessend eine vorläufige Aufnahme, da eine Rückkehr unmöglich oder unzumutbar war.
“Wer einen negativen Entscheid erhält, muss das Land verlassen”, erklärt Magdalena Rast vom SEM. Obwohl befürchtet wurde, dass die Betroffenen daraufhin ein Asylgesuch stellen könnten, was zu längeren Verfahren und einer Überlastung der Asylstrukturen führen würde, ist diese Angst unbegründet geblieben: Bis Ende Februar wurden keine zusätzlichen Asylgesuche nach einer Wegweisung eingereicht.
Viele Antragstellende ziehen ihre Gesuche vorab zurück oder reisen aus der Schweiz ab, wahrscheinlich in ein anderes europäisches Land. Das SEM geht davon aus, dass die meisten von ihnen weiterhin innerhalb Europas Zuflucht suchen, obwohl keine genauen Zahlen über solche Ausreisen verfügbar sind.
Die neue Regelung entlastet die Schweiz weniger durch eine Rückkehr in die Ukraine als vielmehr durch eine Verschiebung der Aufnahmeaufgaben auf andere europäische Staaten. Die Kantone, unterstützt durch den Bund, sind für die Vollstreckung von Wegweisungen verantwortlich und haben dabei einen gewissen Ermessensspielraum.
Ein positiver Nebeneffekt zeigte sich in Transkarpatien, wo eine starke Abnahme gefälschter Ausweisdokumente bei Anträgen zu beobachten ist. Die Zahl der Gesuche aus dieser Region sank um etwa 50 Prozent. Bislang sind jedoch keine zwangsweisen Rückführungen durchgeführt worden.