Der Bundesrat hat aufgrund einer Panne seine Kenntnis von Mängeln in den neuen Pauschalen für ambulante Operationen offenbart. Präsident Michele Genoni und der Chirurgenverband FMCH waren erstaunt, als sie feststellten, dass die geschwärzten Dokumente des Innendepartements (EDI) trotz Schwärzung lesbar sind.
Die umstrittenen Pauschalen betreffen über 300 Operationen ohne Spitalübernachtung. Seit Anfang Jahr gibt es feste Beträge, unabhängig von Dauer oder Aufwand der Eingriffe. Chirurgen unterstützen das Prinzip, kritisieren jedoch die Ausarbeitung: Unterschiedlich lange und komplexe Operationen fallen unter dieselbe Pauschale.
Die FMCH warnt, dass sich Ärzte auf kurze, profitable Eingriffe spezialisieren könnten, während komplexere Verfahren unattraktiv werden. Dies könnte zur Folge haben, dass minderwertige Materialien oder veraltete Techniken verwendet werden, um Kosten zu sparen.
Trotz Warnungen setzte der Bundesrat die neuen Pauschalen zusammen mit dem Tarif Tardoc per 1. Januar 2026 in Kraft. Die FMCH forderte die entsprechenden Dokumente an und erhielt sie erst nach einem Schlichtungsverfahren. Geschwärzt, aber lesbar sind Ausführungen zu verschiedenen Szenarien des EDI.
Die Dokumente zeigen, dass dem Bundesrat bewusst war, dass die Pauschalen fehlerhaft sind. Das Risiko besteht darin, dass nicht geprüft wurde, ob Spitaleingaben auf den ambulanten Bereich anwendbar sind. Die FMCH sieht dadurch das Krankenversicherungsgesetz verletzt und kritisiert, dass der Bundesrat trotz Bedenken die Pauschalen genehmigte.
Genoni äußerte Enttäuschung über Elisabeth Baume-Schneiders Entscheid. Er sieht politischen Druck als Grund für die schnelle Umsetzung des neuen Tarifs und fordert, dass der Bundesrat seine Entscheide zur gerichtlichen Überprüfung freigibt.
Ein weiterer Kritikpunkt ist das Gebot der dynamischen Kostenneutralität: Die Kosten dürfen seit Einführung nicht mehr als 1,5 Prozent pro Jahr steigen. FMCH argumentiert, dass Ärzte bestraft werden und damit sachgerechte Leistungen unangemessen vergütet bleiben.
Reto Hügli vom Bundesamt für Gesundheit betont, die Tarifstrukturen entsprächen gesetzlichen Anforderungen. Er versichert, dass künftige Daten aus Praxen zur Verbesserung der Pauschalen genutzt werden sollen und wirtschaftliche Überlegungen nicht bei Behandlungswahlen ausschlaggebend sein dürfen.
Zur Schwärzungs-Panne erklärt Hügli, dass es technische Probleme gab. Man überprüfe die internen Prozesse und werde sie anpassen.