Das Tessin verlangt von EU-Bürgern bei der Beantragung einer Aufenthaltsbewilligung einen Strafregisterauszug, was gegen die Personenfreizügigkeit verstößt. Die Festnahme mutmaßlicher Mitglieder der ’Ndrangheta und Camorra lenkt erneut den Fokus auf diese Praxis. Im Februar wurde das Bündner Dorf Roveredo durch eine internationale Polizeioperation in den Schlagzeilen, bei der sieben verdächtige Personen festgenommen wurden. Diese waren Teil einer Organisation, die Gelder aus dem Kokainhandel gewaschen und in Immobilien sowie Luxusgüter investiert hatte. Vier der Verhafteten hatten im Kanton Graubünden Aufenthaltsbewilligungen. Dieses Ereignis offenbarte auch eine politische Dimension, die bis nach Brüssel reicht: Einer der Festgenommenen war zuvor in Tessin aufgrund einer Vorstrafe abgewiesen worden, erhielt aber später im Kanton Graubünden die Bewilligung. Nach seiner Verhaftung stellten sich Fragen zur unterschiedlichen Vorgehensweise bei der Prüfung von Strafregisterauszügen. Während das Tessin einem vorbestraften Ausländer eine Bewilligung verweigerte, taten dies andere Kantone nicht. Der Grund: Die Bündner Behörden hielten sich an das Freizügigkeitsabkommen (FZA), das seit 1999 die systematische Anforderung von Strafregisterauszügen bei EU- und EFTA-Bürgern untersagt. Demgegenüber verlangt Tessin seit 2015 solche Ausweise als «ausserordentliche Massnahme». Das Tessin hat zwei Standesinitiativen in Bern eingebracht, die eine systematische Prüfung von Strafregisterauszügen ermöglichen sollen. Obwohl beide Initiativen noch hängig sind und gegen das FZA verstoßen würden, haben sie den Schweizer Beitritt zum European Criminal Records Information System (ECRIS) angeregt. Der Bundesrat betont jedoch, dass systematische Abfragen auch mit ECRIS unzulässig bleiben. Bern lässt die Tessiner Praxis gewähren, um politische Konflikte zu vermeiden. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) äußert sich nur vage und betont den regelmäßigen Kontakt zu kantonalen Behörden. In Brüssel wird das Vorgehen Tessins seit längerem thematisiert, ohne Konsequenzen. Die Europäische Kommission verweist darauf, dass polizeiliche Auskünfte bei Bedarf angefragt werden dürfen, aber keine Strafregisterauszüge verlangt werden sollen. Die Wirksamkeit der Tessiner Praxis ist schwer messbar, da Vorstrafen nicht separat erfasst werden. Im Jahr 2024 gab es 844 Fälle mit «Entscheidgebühren». Die Regierung sieht in den Festnahmen einen Beweis für die Effektivität ihrer Praxis und fordert eine landesweite Übernahme, was Graubünden indirekt kritisiert.