Der Dachverband Schweizer Lehrerinnen und Lehrer (LCH) steht kurz davor, ein neues Positionspapier zur Kleiderordnung an Schulen vorzulegen. Dabei nimmt der Verband eine klare Haltung zu dem Tragen von Kopftüchern ein: Während Schülerinnen das Recht haben, ein Kopftuch zu tragen, sind Lehrerinnen verpflichtet, auf sichtbare religiöse Symbole zu verzichten. Dies begründet der LCH mit der besonderen konfessionellen Neutralitätspflicht an öffentlichen Schulen. Die Argumentation stützt sich dabei auf ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 1997 und einen Bestätigungsentscheid des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs im Jahr 2001.
Dagmar Rösler, Präsidentin des LCH und Lehrerin in Bellach, betont, dass der Verband mit dieser Position eine schwierige Diskussion führt. Es gehe darum, zwischen dem Bundesgerichtsurteil und den Ansichten jener zu navigieren, die das Tragen eines Kopftuchs nicht als entscheidend für qualitativ hochwertigen Unterricht erachten. Rösler unterstreicht, dass eine Nichtäusserung des Verbands in dieser Angelegenheit unzulässig wäre.
Die Position des LCH wird von Simon Stadler, einem Politiker der Mitte und Lehrer, unterstützt, der die Vorbildfunktion von Lehrkräften hervorhebt. Roman Hug, SVP-Nationalrat und Präsident der Bildungskommission, plädiert ebenfalls für ein Verbot des Kopftuchtragens unter Lehrerinnen und sieht hierfür eine Zustimmung in der Bevölkerung.
Im Gegensatz dazu verabschiedete die SP auf ihrem Parteitag Ende Februar eine Resolution gegen Kopftuchverbote, die diese als unverhältnismässig und verfassungswidrig einstuft. Die Sozialdemokraten betrachten die Diskussion auch im Kontext von antimuslimischem Rassismus.
Min Li Marti, SP-Nationalrätin, äußert sich ambivalent zur Resolution ihrer Partei. Sie befürwortet individuelle Lösungen für seltene Fälle, statt eine generelle Regelung zu fordern. Das Egerkinger Komitee setzt unterdessen auf Druck und droht mit einer Volksinitiative, sollte der Bund kein Verbot beschließen.