Ein Aargauer Mann hat beim Bestellen von tausend A-Post-Briefmarken für lediglich 350 Franken eine unerwartete Strafe erhalten: Eine bedingte Geldstrafe über 8000 Franken sowie zusätzliche Gebühren in Höhe von rund 2500 Franken. Der Grund: Er wurde mit gefälschten Briefmarken beliefert, was laut Adrian Schuler, Mediensprecher der Aargauer Staatsanwaltschaft, als Warenfälschung gewertet wird. Die Briefmarken waren auf einer chinesischen Webseite zu einem Drittel des normalen Preises erworben worden. Schuler merkt an, dass dem Käufer Anzeichen für die Fälschung hätten auffallen müssen.
Der Fall ist kein Einzelfall: Im vergangenen Jahr beschlagnahmte der Aargau allein 16’000 Briefmarken. Derzeit gibt es dort 57 laufende Verfahren, von denen bereits 38 rechtskräftig sind. Die meisten Käufer bestellten jeweils 100 Marken, doch es gab auch Bestellungen bis zu 2000 Stück.
Auf nationaler Ebene beschäftigt das Problem der gefälschten Briefmarken die Behörden. Im Kanton Bern wurden 71 Fälle registriert, während im Kanton St. Gallen von 56 Fällen praktisch alle Verfahren eingestellt wurden, da angenommen wurde, dass die Kunden glaubten, echte Marken zu erwerben. Auch in Solothurn gab es im Jahr 2025 30 Fälle. Die Bundesanwaltschaft führt Ermittlungen durch, ohne jedoch Details preiszugeben.
Die Post kann den finanziellen Schaden durch die gefälschten Briefmarken nicht genau beziffern. Mediensprecher Stefan Dauner betont allerdings, dass dadurch Einnahmen aus Transportdienstleistungen entgehen und somit ein empfindlicher Verlust für das Unternehmen entsteht.
Regionaljournal Aargau Solothurn, 9.4.2026, 17:30 Uhr