Das Handelsgericht des Kantons Aargau hat im Rahmen eines Markenrechtsstreits zwischen Lindt & Sprüngli AG und Aldi Suisse AG eine einstweilige Verfügung erlassen. Demzufolge muss Aldi den Verkauf der eigenen roten Schokoladenkugeln in der Schweiz einstellen, da sie eine unlautere Anlehnung an die Lindor-Kugeln darstellten.
Für andere Aldi-Produkte wie die blauen «Feinen Schokoladenkugeln» und die «Délice»-Sorten wies das Gericht jedoch die Klage von Lindt ab. Dies geht aus dem 83 Seiten langen Teilentscheid des Handelsgerichts hervor.
Aldi ist darüber hinaus verpflichtet, Angaben über den Verkauf der betroffenen roten Kugeln zu machen, um einen möglichen Schadensersatz festzusetzen. Der Rechtsstreit drehte sich im Wesentlichen darum, dass die «Moser Roth»-Kugeln von Aldi durch ihr Design und ihre Farbgebung in Verbindung mit der charakteristischen Doppelwickelverpackung zu stark an Lindor-Kugeln erinnerten.
Das Gericht stellte fest, dass die roten Schokoladenkugeln von Aldi eine «unnötige Anlehnung» im Sinne des Wettbewerbsrechts (UWG) darstellten. Obwohl die Grundform der eingewickelten Kugel als Gemeingut gilt, wurde festgestellt, dass durch die spezifische Kombination aus metallischem Rotton, goldenen Verzierungen an den transparenten Wicklerenden und dem runden Logo-Layout bei Konsumenten Assoziationen zu Lindt hervorgerufen würden.
Das Gericht erachtete Aldi’s Gestaltung als nicht sachlich gerechtfertigt und sah es als zumutbar an, dass der Discounter einen größerem Abstand zu den Original-Lindt-Produkten gewählt hätte. Bei blauen Schokoladenkugeln sowie der gesamten «Délice»-Serie in Braun, Weiss, Gelb und Pink erkannte das Gericht hingegen keinen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht an; hier sei der Abstand zu den entsprechenden Lindor-Varianten ausreichend. Aldi argumentierte, diese Produkte seien seit 2016 Teil des Sortiments.
Der Teilentscheid ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden. Zuerst berichtete die «Aargauer Zeitung» über den Entscheid (HOR.2025.7 vom 10.3.2026).