Der Bundesrat steht kurz vor wichtigen Entscheidungen über die künftigen Eigenmittelvorgaben für die Grossbank UBS. In einer Woche könnte er auf Verordnungsebene eine Verschärfung dieser Vorschriften beschliessen und gleichzeitig die Botschaft zur Änderung des Bankengesetzes verabschieden.
Die Spannung bei der UBS vor dem Entscheid des Bundesrats zur Regulierung von “Too-big-to-Fail”-Banken ist hoch. Dies zeigte sich deutlich während der jüngsten Generalversammlung, wo UBS-Präsident Colm Kelleher eindringlich vor den Konsequenzen zusätzlicher Kapitalanforderungen warnte.
Zentral steht die Frage, welches Eigenkapital die weltweit aktive Schweizer Grossbank für ihre Auslandstöchter bereitstellen muss. Der Bundesrat hatte im Vorjahr entschieden, diese Anpassung gesetzlich zu verankern, was eine parlamentarische Abstimmung erforderlich macht.
Gemäß der Vernehmlassungsvorlage soll die UBS nach einer Übergangsphase Buchwerte ihrer Auslandstöchter vollständig vom Kernkapital abziehen (100-prozentige Unterlegung), während aktuell eine Anforderung von rund 60 Prozent besteht.
Mit der Änderung der Eigenmittelverordnung wird der Bundesrat auch über die “vorsichtige Bewertung” bestimmter Bilanzpositionen entscheiden, wobei er auf Lehren aus der Credit-Suisse-Krise zurückgreift. So könnten Schweizer Finanzinstitute ab Anfang 2027 beispielsweise keine Banken-Software oder latente Steueransprüche mehr zum Kernkapital zählen.
Die UBS rechnet mit einem erheblichen zusätzlichen Bedarf an hartem Kernkapital, den sie auf bis zu 22 Milliarden Dollar beziffert. Dies würde die Kernkapitalquote der Gruppe von 14,4 Prozent Ende 2025 auf 18,5 Prozent erhöhen.
Das Eidgenössische Finanzdepartement schätzte in der Vernehmlassung den zusätzlichen Kapitalbedarf gar auf rund 26 Milliarden Dollar. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die UBS durch geeignete Managemententscheidungen diesen Bedarf verringern könnte.
Die Grossbank lehnt diese Verschärfungen als “unverhältnismässig” ab und erhielt Unterstützung von Banken- und Wirtschaftsverbänden sowie bürgerlichen Parteien. Eine mögliche Verlagerung des Hauptsitzes ins Ausland wird diskutiert, obwohl UBS-Präsident Kelleher betonte, der Sitz solle in der Schweiz bleiben.
Der Bundesrat reagierte bisher wenig auf die Kritik; Finanzministerin Karin Keller-Sutter bezeichnete die Kapitalregeln als “ausgewogenen Kompromiss”. Die UBS könnte im Parlament eine Milderung der Vorschriften hoffen, da Wirtschaftskommissionen vor einer Gefährdung des Finanzplatzes warnten.
Ein bürgerliches Parlamentsbündnis schlug Ende 2025 einen Kompromiss vor, wonach die UBS AT-1-Anleihen zur Kapitalunterlegung nutzen dürfe. Gegen den Entscheid des Parlaments könnte zudem ein Referendum ergriffen werden, wodurch das Stimmvolk über die Grossbankenregulierung entscheiden würde.