Grundsätzlich sind geblitzte Ambulanzen von Strafzahlungen befreit, doch der Prozess dahinter kann verwirrend sein. Nau.ch hat bei verschiedenen Kantonen nachgefragt und dabei erhebliche Unterschiede in den Verfahren festgestellt.
Es stellt sich die Frage: Muss eine geblitzte Ambulanz trotzdem Bußgelder zahlen? Die Antwort lautet Nein, allerdings ist der Ablauf komplex. Im Kanton Nidwalden wurde dies besonders deutlich, als Luzerner Rettungsfahrzeuge fast täglich geblitzt wurden: 821 Fälle in zwei Jahren ohne Verurteilungen, aber jedes Mal eine Prüfung durch die Staatsanwaltschaft. Der Landrat Alexander Schuler kritisierte den unverhältnismäßigen Aufwand öffentlich und kündigte eine Überprüfung der Abläufe an.
Andere Kantone zeigen ähnlich unterschiedliche Verfahren: In Zürich wird nach einem Blitzer zunächst ein Bußbescheid ausgestellt, auch wenn die Ambulanz mit Blaulicht unterwegs war. Die Organisation muss dann selbst Annullation beantragen und den Einsatz dokumentieren. Ob dies erfolgreich ist, bleibt unbekannt, da keine Statistik geführt wird.
Im Aargau werden solche Fälle direkt an die Oberstaatsanwaltschaft weitergeleitet. 2025 gab es von der Kantonspolizei allein zwölf Fälle – darunter vier Ambulanzfahrzeuge, dazu kommen siebzig weitere mit Regionalpolizeien gemessene Polizeifahrzeuge. Hier endet die Angelegenheit meist ohne Strafbefehl oder Anklage durch eine Nichtanhandnahme der Staatsanwaltschaft.
In St. Gallen hingegen übernimmt die Stadtpolizei selbst die Prüfung und Entscheidung, sodass keine Fälle bei der Staatsanwaltschaft landen. 2024 gab es hier 45 solcher Vorfälle, im folgenden Jahr waren es 34 – allesamt intern abgeschlossen.
Schweizweit gilt: Geblitzte Ambulanzen müssen keine Bußgelder zahlen. Die Menge an Bürokratie, die dafür durchlaufen wird, variiert je nach Kanton. Während Nidwalden seine Prozesse überprüft, haben andere Kantone diese Frage noch nicht gestellt.