Eine Untersuchung des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) an der Universität Luzern kommt zu dem Schluss, dass die neuen EU-Abkommen erhebliche Auswirkungen auf die schweizerische Verfassung haben. Diese Analyse steht im Gegensatz zu den vermeintlich beruhigenden Erklärvideos des Bundesrates. Diese Videos, die über soziale Medien verbreitet werden und von der Bundeskanzlei produziert wurden, heben einseitig die Vorteile hervor und gehen auf mögliche Nachteile kaum ein.
Beispielsweise wird im Video zum neuen Streitbeilegungsverfahren erwähnt, dass das Schiedsgericht zukünftig über Konflikte entscheiden soll, ohne darauf hinzuweisen, welche Rolle der Europäische Gerichtshof (EuGH) dabei spielt. Ebenso wird bei der Zuwanderung die Schutzklausel gelobt, während unerwähnt bleibt, dass ein Daueraufenthaltsrecht für EU-Bürger und deren Familien nach fünf Jahren eingeführt werden muss. Darüber hinaus suggeriert das Video eine solide Grundlage für die Forschungszusammenarbeit mit der EU, obwohl keine dauerhafte Garantie besteht.
Die Glaubwürdigkeit dieser Informationsstrategie steht zur Debatte. Das IWP-Gutachten, verfasst von Paul Richli, emeritierter Professor für öffentliches Recht und ehemaliger Rektor der Universität Luzern, legt dar, dass die Abkommen tiefgreifende verfassungsrechtliche Folgen haben. Laut Richli werden die Konsequenzen durch den Bundesrat verniedlicht. Er kritisiert die Bezeichnung „Bilaterale III“ als unzutreffend, da es sich faktisch um ein Integrationsabkommen handle. Initiativen für neue Rechtsakte liegen in der EU-Kommission, während schweizerische Behörden ihre Gesetzgebungskompetenzen verlieren. Vernehmlassungsverfahren entfallen und die Schweizer Justiz muss sich an EuGH-Urteile halten, was mit bilateralen Lösungen nichts mehr zu tun habe.
Richli plädiert dafür, die Abkommen dem doppelten Mehr von Volk und Ständen zu unterstellen, besonders da zukünftig ohne dynamische Rechtsübernahme keine neuen Verträge mehr möglich sind. Er warnt vor einem „Vollbeitritt“-ähnlichen Geltungsbereich. In seiner Analyse thematisiert er auch die Zusammensetzung des Schiedsgerichts und die Rolle der Schweizer Richter, die vom Gemeinsamen Ausschuss Schweiz-EU vorgeschlagen werden.
Wirtschaftsverbände unterstützen die Abkommen, ähnlich wie der Bundesrat. Doch Richli sieht Risiken für Unternehmen bezüglich Einfluss auf EU-Rechtsakte und thematisiert Rechtssicherheitsfragen. Während der Bundesrat formale Regeln betont, fordert Richli materielle Sicherheit angesichts möglicher Konflikte mit Schweizer Recht.
Die zukünftigen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU bleiben ungewiss. Der Bundesrat sieht in den neuen Abkommen geregelte Verhältnisse, Richli ist skeptisch, insbesondere wegen des Forschungsbereichs. Die Nicht-Sicherstellung künftiger Horizon-Programmbeteiligungen könnte Druck auf die Schweiz ausüben und zu erneuten Konflikten führen.