Ein Mann, der in der Westschweiz zwei Morde begangen hat, bleibt weiterhin in Haft. Das Strafgericht in Yverdon/VD lehnte seinen Antrag ab, seine verbleibende Freiheitsstrafe in einer Therapieanstalt zu verbüßen und bedingt entlassen zu werden.
Das Gericht berief sich auf Gutachten von Fachleuten, die eine Entwicklung feststellten, welche eine bedingte Entlassung ausschließt.
Der Täter hatte 1998 seine Partnerin getötet. Zehn Jahre später ermordete er im Jahr 2013 Marie, die damals 19-jährige Frau, während er sich unter elektronischer Überwachung auf Hausarrest befand.