Ein Unfall im Skiurlaub führt zu einem gebrochenen Unterschenkel und der Notwendigkeit eines Gipse. Nach den Ferien steigt der Mann, dessen linke Beinverletzung glücklicherweise das Steuerbein nicht betrifft, in sein Automatikfahrzeug und fährt heimwärts. Seine Kollegen sind jedoch skeptisch: “Mit einem Gipsbein darfst du dich nicht ans Lenkrad setzen”. Der Unfallopfer entgegnet: “Ich fahre einen Wagen mit automatischer Getriebeübersetzung, also ist das linke Bein irrelevant.” Doch ist dies rechtlich und sicherheitstechnisch vertretbar?
Das Strassenverkehrsgesetz (SVG) schweigt sich ausdrücklich nicht über das Autofahren mit einem Gipsbein aus. Es fordert jedoch eine “Fahrfähigkeit” der Lenkerin oder des Lenkers, die bedeutet, dass man das Fahrzeug jederzeit sicher beherrschen kann. Artikel 31 SVG besagt: “Der Führer muss das Fahrzeug so kontrollieren können, dass er seinen Sorgfaltspflichten nachkommen kann.” Personen, die unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehen oder nicht über die notwendige körperliche und geistige Kapazität verfügen, sind als fahruntüchtig zu betrachten.
Ein Gips am rechten Bein erschwert das Lenken eines konventionellen Fahrzeugs. Hält man jedoch ein Auto mit automatischem Getriebe und trägt den Gips am linken Bein, könnte theoretisch die Fahrfähigkeit bestehen bleiben – dies bleibt allerdings eine Unsicherheit. Fachleute raten daher generell von der Autofahrt ab, wenn ein Bein eingegipst oder geschient ist.
Wer mit einem gebrochenen oder eingegipsten Bein in einen Unfall verwickelt wird, riskiert rechtliche Konsequenzen und kann Ansprüche bei Versicherungen verlieren. Ähnliches gilt für Armverletzungen, da beide Arme beim Fahren zur Sicherheit beitragen müssen.
Neben körperlichen Einschränkungen können auch gesundheitliche Bedingungen wie Heuschnupfen oder Müdigkeit die Fahrfähigkeit beeinträchtigen. Auch Medikamente, die Reaktionsfähigkeiten herabsetzen, sowie der Konsum von Betäubungsmitteln oder Alkohol über einem Promillewert von 0,5 stellen Risiken dar.
Die Rechtsexpertin Gabriela Baumgartner klärt regelmäßig im SRF-Konsumentenmagazin «Espresso» solche Fragen. Haben auch Sie eine Frage? Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.