Mehrere namhafte Unternehmen wie Nestlé, Hochdorf Swiss Nutrition und Danone haben Dosen von Babymilchpulver zurückgerufen. Der Grund dafür ist die Verunreinigung dieser Produkte mit dem Toxin Cereulid, das Erbrechen und Durchfall verursachen kann.
Der erste Alarm wurde von Nestlé ausgelöst, nachdem der Konzern das Toxin in seinem Milchpulver entdeckte. Die Quelle des Problems war ein Öl, das von einem chinesischen Subunternehmer stammte, welcher zahlreiche große Marken belieferte. In der Schweiz wurden die ersten Rückrufe potenziell kontaminierter Produkte bereits im Januar veranlasst.
Im Februar kündigte Michael Beer, stellvertretender Direktor des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV), eine Untersuchung an. Er warnte davor, dass Unternehmen bei verspäteter Reaktion oder Vernachlässigung ihrer Sorgfaltspflichten mit Strafen rechnen müssten, so berichteten Medien.
Ein wesentliches Problem ist die fehlende Meldepflicht für Cereulid in der Schweiz. Das Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS) berichtet, dass im Kanton Jura Säuglinge mit Durchfall aufgenommen wurden, nachdem festgestellt wurde, dass sie potenziell kontaminierte Milch konsumiert hatten. Diese Fälle wurden jedoch nicht gemeldet.
Das BLV hat nur von 34 Fällen im ganzen Land Kenntnis, wovon 29 von Eltern berichtet wurden. Es ist somit fast zufällig, dass die Behörden von den Symptomen erfahren haben; lediglich fünf Meldungen kamen von Gesundheitsdienstleistern oder kantonalen Stellen.
Nach diesen Berichten sammelte das BLV betroffene Milchpulverprodukte bei den Familien ein, die diese aufbewahrt hatten. 23 Dosen wurden aus der Schweiz gesammelt; möglicherweise weniger, weil Eltern dazu angehalten worden waren, die Produkte in Geschäften zurückzugeben.
Bisher analysierte man zwölf Dosen. Acht davon (alle Aptamil-Milchprodukte von Danone) enthielten Cereulid, wobei zwei den EU-Sicherheitsgrenzwerten überschritten.
Im Gegensatz zu Frankreich und Belgien führte die Schweiz keine Stuhluntersuchungen bei erkrankten Babys durch. Dies könnte die Beweisführung eines kausalen Zusammenhangs zwischen Symptomen und kontaminierter Milch erschweren.
Das BLV ist für die Überwachung der Produktsicherheit zuständig und führte die Analyse der Milchproben durch. Stuhlanalysen wären jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Gesundheit (BAG) gefallen.
Das BAG schätzte das Risiko als nicht so gravierend ein, dass solche Untersuchungen notwendig wären. Laut einer mit dem Fall vertrauten Quelle wurde es als relativ harmlose Lebensmittelvergiftung eingestuft, die zeitlich begrenzte Symptome hervorruft. Ein Schreiben im Februar informierte Kantonsärztinnen und -ärzte über mögliche Stuhluntersuchungen, riet jedoch dazu, diese nur bei schweren Fällen durchzuführen – also bei Babys auf der Intensivstation.
RTS, Forum, 26.3.2026, 18:02 Uhr; herb