Laut dem Schweizer Register der medizinischen Berufe wurden im Jahr 2022 insgesamt 36 Ärztinnen und Ärzte mit einem Berufsverbot belegt. Trotzdem fanden ein Drittel von ihnen einen Weg, ihre Tätigkeit fortzusetzen. Im Februar 2025 erfolgte in La Chaux-de-Fonds die Verurteilung zweier Ärzte, die ohne gültiges Diplom praktizierten.
“Verschiedene Untersuchungen haben Lücken im System aufgedeckt”, kritisiert Baptiste Hurni, Ständerat aus Neuenburg und Vizepräsident der Schweizerischen Patientenorganisation, gegenüber dem Westschweizer Radio und Fernsehen (RTS). “Ein reglementierter Beruf setzt Vertrauen in die überwachenden Behörden voraus.”
Die Erteilung von Praxisbewilligungen obliegt den Kantonsärzten, zu denen auch Alessandro Cassini aus Genf gehört. Vor der Empfehlung einer Bewilligung müssen Fachleute diverse Dokumente einreichen, darunter eine Erklärung über das gute Verhalten und einen Strafregisterauszug. Bei Unstimmigkeiten folgen Nachforschungen.
Es bleibt jedoch möglich, dass Ärzte oder Ärztinnen in einem Kanton gesperrt sind und in einem anderen weiter praktizieren. “Das ist unzulässig”, äußert sich Michel Matter, Präsident der Vereinigung der Ärzte im Kanton Genf empört. Er betont, dass die Kantone kommunizieren, aber Verfahren bis zum Bundesgericht andauern können, weshalb er eine Gesetzesänderung fordert.
Auch wenn Bewilligungen verwehrt oder entzogen werden, ist deren Durchsetzung komplex. “Wie soll das überwacht werden?”, fragt Dominique Bünzli von der kantonalen Ärztegesellschaft Neuenburg. Die Einhaltung des Verbots basiert auf dem Prinzip von Treu und Glauben.
Seit acht Jahren bietet ein vom Bundesamt für Gesundheit geschaffenes Onlineregister die Möglichkeit, die Bewilligung eines Arztes oder einer Ärztin zu überprüfen. Dennoch reicht das nicht immer aus, da nicht alle ohne Bewilligung zwangsläufig schlechte Praktizierende sind. “Es könnte ein in Ausbildung befindlicher Arzt sein oder eine Person mit einem noch nicht anerkannten Diplom”, präzisiert Baptiste Hurni.
Die Europäische Union verfügt über das Binnenmarkt-Informationssystem, welches den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten ermöglicht. Die Schweiz hat keinen Zugang dazu. Im vergangenen Jahr praktizierten etwa 3000 ausserhalb der EU stammende Ärzte in der Schweiz unter bestimmten Bedingungen.
RTS, À Bon Entendeur, 21.4.2026, 20:15 Uhr; herb