Nach dem Bekanntwerden von Fälschungen bei Unterschriftensammlungen im Jahr 2024 hat der Bund einen neuen Verhaltenskodex eingeführt, um Missbrauch zu minimieren und unlautere Praktiken aufzudecken. Dieser Kodex richtet sich an Initiativ- und Referendumskomitees, politische Parteien sowie Organisationen und Interessenverbände, die in der Vergangenheit in den Skandal verwickelt waren.
Im September 2024 enthüllten Recherchen von Tamedia-Zeitungen das Ausmass der Manipulationen. Der nun vorgestellte Kodex zielt darauf ab, Transparenz zu schaffen und die Rückverfolgbarkeit bei kommerziell gesammelten Unterschriften zu gewährleisten. Die Teilnahme am Kodex ist freiwillig; seine Wirksamkeit hängt von der Umsetzung durch die beteiligten Komitees ab.
Die Bundeskanzlei unterstreicht in ihrer Mitteilung, dass es wichtig sei, den Zugang zu Unterschriftensammlungen niederschwellig zu halten. Der Kodex stellt einen Ausgleich zwischen dem Verzicht auf zusätzliche Regulierungen und der Forderung nach strengeren Kontrollen dar.
Nach einer intensiven Debatte über die nötigen Massnahmen, haben die Bundesbehörden bereits positive Effekte ihrer bisherigen Strategien vermerkt. Die Anzahl der Verdachtsfälle ist seit den verstärkten Kontrollanfang 2024 deutlich zurückgegangen.
Christine Wanner erklärt: “Der neue Kodex verbietet das Kopieren und Speichern von Unterschriftenlisten sowie aggressive Sammelmethoden. Obwohl er freiwillig ist, soll er Transparenz fördern und die Kontrollmechanismen stärken. Kritiker forderten hingegen ein Verbot kommerzieller Dienstleister und präzisere Gesetze. Die Bundeskanzlei hat jedoch einen Mittelweg gewählt: Neben dem Kodex sollen Transparenz, verstärkte Kontrollen und Meldeverfahren eingeführt werden.
Die Verbesserung der Kontrollmechanismen zeigt Wirkung: Unstimmigkeiten fallen leichter auf, was dazu führt, dass im Zweifelsfall Unterschriften nicht anerkannt werden. Dies macht die Sammlung von über 100’000 gültigen Unterschriften zu einer Herausforderung für Komitees.”