Nachdem Berichte über eine mögliche Liebesbeziehung zwischen zwei Bundesgerichtsmitgliedern an die Öffentlichkeit gelangt sind, hat sich das Bundesgericht nun zu Wort gemeldet. Es beabsichtigt, den Fall als Anlass zur Überprüfung und Ergänzung der internen Regeln bezüglich Beziehungen unter Gerichtsmitgliedern zu nutzen.
Das Bundesgericht betont, dass die beiden Betroffenen ihre Beziehung gemäß ihren Angaben erst nach dem Ende ihres Mandats in der Verwaltungskommission begonnen und vor dem Bekanntwerden durch einen Artikel der «Weltwoche» bereits beendet hatten.