Nach Betrugsfällen kommerzieller Sammler hat die Bundesverwaltung Gegenmaßnahmen eingeleitet, die jedoch von Kritikern als unzureichend angesehen werden. Bundeskanzler Viktor Rossi hob am Donnerstag die Bedeutung des Vertrauens in das direkte Demokratiesystem hervor und erläuterte den neuen Ansatz: einen freiwilligen Kodex, der Initiativ- und Referendumskomitees zum ordnungsgemäßen Sammeln verpflichten soll. Dieser Kodex sieht keine Sanktionen vor; stattdessen sollen kommerzielle Sammler sicherstellen können, dass bei Verdacht eindeutig nachvollzogen werden kann, wer für einen Unterschriftenbogen zuständig war. Rossi betonte, dass das Fälschen von Unterschriften kein Kavaliersdelikt sei und mit bis zu drei Jahren Haft geahndet wird.
Rossi konnte am Donnerstag keine neuen Einzelheiten zu den laufenden Ermittlungen oder Hausdurchsuchungen durch die Fedpol und Bundesanwaltschaft bekanntgeben. Ein kontrovers diskutiertes Thema ist die Bezahlung der Sammler, die oft pro Unterschrift erfolgt. Der neue Kodex schreibt vor, dass eine solche Entlohnung nicht mehr überwiegen darf.
Die Bundeskanzlei sieht den Kodex als Mittelweg an und betonte, dass ohne gesetzliche Änderungen keine weitergehenden Maßnahmen möglich seien. Der Kodex entstand im Rahmen eines Runden Tisches 2024, zu dem die Bundeskanzlei alle relevanten Parteien und Verbände einlud. Die SP und der Bauernverband verließen diesen früher aufgrund fehlender Verbindlichkeit.
Rossi bleibt vorsichtig optimistisch: Während 2024 rund 30.000 gefälschte Unterschriften registriert wurden, sank die Zahl bis zum letzten Jahr auf etwa 5.000 und reduzierte sich weiter auf nur noch zehn verdächtige Fälle seit Jahresbeginn.
Zusätzlich zum Kodex hat die Bundeskanzlei verstärkte Kontrollen der Unterschriften eingeführt, einschließlich eines Vier-Augen-Prinzips und eines nationalen Monitoring-Systems. Zudem wurde daran erinnert, dass jede Person ihren Namen eigenhändig auf den Unterschriftenbogen schreiben muss.
Bis Jahresende plant Rossi eine erste Bilanz der Maßnahmen zu ziehen. Bei einem Wiederaufleben des Problems könnte er dem Bundesrat weitere Empfehlungen vorschlagen.