Crans-Montana, 09.05.2026 – 14:33
Nach dem verheerenden Brand in Crans-Montana steht das Vorgehen der Behörden gegenüber Geschwistern der Opfer zur Diskussion. Diese müssen nun ihre Verbindung zu den Betroffenen nachweisen, was Kritik und Missverständnisse hervorruft.
Während Eltern automatisch als Privatkläger zugelassen werden, steht dies Geschwistern nicht von vornherein zu. Dies berichtet die Westschweizer Zeitung «24 Heures». Die Walliser Staatsanwaltschaft fordert von ihnen eine Bestätigung ihrer emotionalen und praktischen Bindung an die Verstorbenen oder Schwerverletzten.
Ein Schreiben der Behörden, das Mitte April versendet wurde, verlangt nun den Nachweis dieser Beziehung durch Dokumente. Betroffene reichten Familienfotos, Trauerreden, Wohnsitzbestätigungen und Berichte von Psychologen ein. In manchen Fällen wurden auch Fotos von Gedenk-Tätowierungen oder persönliche Karten der Verstorbenen vorgelegt.
Bis dato wurde keine Anfrage abgelehnt, so «24 Heures». Dennoch wird das Vorgehen bei vielen Familien und ihren Rechtsanwälten als unverständlich angesehen. Opferanwalt Loïc Parein äußerte sich schockiert über die Auswirkungen dieser Forderung auf seine Mandanten, da sie ihre Trauer rechtfertigen müssen. Besonders betroffen sind minderjährige Geschwister.
Loïc Parein aus Lausanne, der sechs italienische und belgische Opferfamilien vertritt, kritisiert die Staatsanwaltschaft wegen einer unangemessenen Ausgrenzung. Ein Mandant seinerseits habe beim Brand sein Leben riskiert, um seinen Bruder zu retten, wobei er sich schwere Verbrennungen zuzog. Da er «freiwillig» in das brennende Gebäude zurückkehrte, werde er nicht als direktes Opfer anerkannt, so CH Media. Auf Anfrage von CH Media hat die Staatsanwaltschaft keine Stellung bezogen.
Zuletzt wurde bekannt: Ein Schweizer Bürger bleibt nach der Katastrophe in einem Spital im Ausland und soll voraussichtlich nächste Woche zurückkehren.