Die Empörung über den Vorwurf der Schauspielerin Collien Fernandes, dass ihr Ex-Mann Christian Ulmen falsche Profile mit ihrem Bild in sozialen Netzwerken erstellt und sexuelle Chats geführt hat, hat eine Debatte über digitale Gewalt entfacht. Der Fall hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig bewogen, einen Gesetzentwurf zur Verschärfung des Strafrechts im Bereich digitaler Gewalt voranzutreiben.
Im August 2025 erhielt ein Mann aufgrund der Erstellung von Deepfakes – sogenannten «Deepnudes» einer Studentin – einen Strafbefehl. Diese künstlich generierten Nacktbilder verbreitete er in sozialen Netzwerken und führte intime Chats im Namen der Frau. Theresia Crone, eine Jurastudentin und Aktivistin, die sich bei «Fridays for Future» engagierte, sah Parallelen zu ihrem eigenen Fall.
Der Vorwurf gegen Ulmen, Fake-Profile erstellt und pornografische Inhalte verbreitet zu haben, wurde bisher juristisch nicht abschließend aufgearbeitet. Seine Darstellung im «Spiegel» führte jedoch zu einer breiten Diskussion über sogenannte «digitale Vergewaltigung», obwohl es sich dabei um keinen etablierten Rechtsbegriff handelt.
Hubig kündigte eine Gesetzesinitiative an, die Strafbarkeitslücken schließen soll. Ein neuer Tatbestand solle alle Formen bildbasierter sexualisierter Gewalt erfassen. Kritiker wie der Deutsche Anwaltverein warnen jedoch vor einem gesetzgeberischen Schnellschuss nach medialer Empörung über den Fall Fernandes.
Ein Sprecher des Bundesjustizministeriums betont, dass die aktuelle Gesetzeslage nicht auf Deepfakes zugeschnitten sei. Der Deutsche Anwaltverein befürchtet jedoch durch eine Ausweitung von Paragrafen wie 184k des Strafgesetzbuchs Freiheitseinschränkungen. Die geplante Erweiterung soll auch die Herstellung solcher Deepfakes unter Strafe stellen, was Fragen nach der Schädlichkeit und Verbreitung aufwirft.
Ein weiterer neuer Paragraf 201b könnte täuschende KI-Inhalte strafbar machen, ohne dass Nacktheit oder sexueller Inhalt vorliegen muss. Diese Formulierung wird als potenziell gefährlich für Meinungsfreiheit im Internet betrachtet.
Kritiker wie Rechtsanwalt Udo Vetter sehen die Regelungen als Ermittlungsgrundlage, die zu Willkür führen könnte. Der Hamburger Strafrechtsprofessor Aziz Epik warnt vor der Überlastung des Strafrechts als Allheilmittel für politische Probleme.
Ali B. Norouzi vom Deutschen Anwaltverein betont, dass strafrechtliche Maßnahmen keine Prävention und Sensibilisierung ersetzen können. Der Fall Theresia Crone zeigt die Notwendigkeit von Verbesserungen im Vollzug bestehender Gesetze auf, nicht nur der Schaffung neuer Straftatbestände.