In Deutschland leben aktuell fast eine Million Syrer. Die Herausforderungen für großangelegte Rückführungen sind jedoch erheblich. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten.
Deutschland hat mehr Syrer aufgenommen als jedes andere EU-Land, wobei anfangs kein dauerhafter Aufenthalt geplant war. Angela Merkel äußerte 2015: «Wir erwarten, dass sie nach dem Frieden in Syrien mit neuem Wissen zurückkehren.»
Nach dem Fall des Asad-Regimes Ende 2024 konkretisierte Friedrich Merz das Ziel einer Rückkehr von achtzig Prozent der syrischen Flüchtlinge in Deutschland. Bei einem Treffen mit Ahmed al-Sharaa am Montag in Berlin betonte er, dass dies auch im Interesse Syriens liege.
Ende November 2025 waren etwa 940.000 Syrer im Ausländerzentralregister verzeichnet. Davon könnten rund 750.000 Personen zurückkehren. Während etwa 560.000 einen anerkannten Schutzstatus haben, gibt es auch solche mit unbefristeter Niederlassungserlaubnis oder die das Land aufgrund von Straftaten verlassen müssten.
Obwohl die Zahl potenzieller Rückkehrer sinkt, kommen immer noch neue Syrer nach Deutschland. Im letzten Jahr stellten etwa 23.000 Asyl beantragt. Die Einbürgerungen und freiwilligen Ausreisen sind jedoch höher; so wurden etwa 3.700 Personen im Jahr 2025 freiwillig ausgereist.
Eine großangelegte Rückführung erfordert eine veränderte Sicherheitsbewertung Syriens durch Deutschland, was das Auswärtige Amt prüfen muss. Das Bamf müsste Schutzstatus widerrufen und könnte sich aufgrund der Rechtsmittel vor Gericht personell herausgefordert sehen. Asylverbände könnten die Rückkehrenden umfangreich unterstützen.
Migrationsforscher wie Daniel Thym halten das Ziel für unrealistisch, da es nicht ausreiche, Syrien als sicher zu deklarieren. Verwaltungsgerichte signalisierten jedoch bereits eine grundsätzliche Möglichkeit der Rückkehr nach Syrien.
Hans-Eckhard Sommer vom Bamf schätzt die Widerrufung von Schutzstatus und gerichtlichen Entscheidungen auf mindestens zwei bis drei Jahre. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Siegfried Walch fordert eine zügige Umsetzung der Rückkehrmöglichkeiten, insbesondere für Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel.
Walch spricht sich dafür aus, die Klagemöglichkeiten von Straftätern einzuschränken und das Bamf mit mehr Personal auszustatten. Er plädiert auch dafür, dass der Asylantrag entfällt, wenn ein Migrant nach Syrien reist. Dies folge der Logik des Asylrechts: Entfällt der Fluchtgrund, entfällt auch der Anspruch auf Asyl.