Ein Luzerner Kantonsrat möchte die Nutzung von intelligenten Analysesystemen durch die Polizei erlauben. Derzeit ist dies verboten, und ähnliche Vorstöße scheiterten kürzlich am Bundesgericht. Mitte-Kantonsrat Daniel Rüttimann kritisiert den Status quo als unzureichend, da Kriminelle die Möglichkeiten des Internets voll ausschöpfen dürfen, während die Polizei eingeschränkt bleibt.
Rüttimann schlägt vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um der Luzerner Polizei den Einsatz intelligenter Systeme zu ermöglichen. Mit einer Motion fordert er die Regierung auf, rasch entsprechende Gesetze zu verabschieden. So könnten Aufgaben wie automatisierter Bildabgleich effizienter gestaltet werden und unnötige Verzögerungen in Ermittlungsverfahren vermieden werden.
Der Kanton Luzern hatte bereits einen Versuch unternommen, eine automatisierte Fahrzeugfahndung einzuführen. Das Bundesgericht hob diese Regelung jedoch im Oktober 2024 auf, da sie als zu grenzenlos galt.
Im Vergleich dazu hat Bern mit einer restriktiveren Regelung zur automatisierten Fahrzeugüberwachung begonnen, die jedoch ebenfalls angefochten wird. Zürich erlaubt intelligente Systeme für Datenanalysen, verbietet aber Echtzeitgesichtserkennung.
International nutzt Deutschland seit 2017 Palantir-Software in der Polizeiarbeit, während die EU-KI-Verordnung von 2024 Echtzeit-Gesichtserkennung weitgehend untersagt. Die Schweiz ist an diese Verordnung nicht gebunden, muss sie aber bei Handel mit der EU beachten.
Zentrale Grundrechte im Zusammenhang sind das Recht auf Privatsphäre, die informationelle Selbstbestimmung und die Unschuldsvermutung.
Quellen: Motion von Daniel Rüttimann, Artikel in “Bund”, Bericht in der “Tagesschau”, Artikel in “Tsüri”.