Das Bundesgericht hat entschieden, dass pflanzliche Milchersatzprodukte nicht mit dem Wort «Milch» gekennzeichnet werden dürfen. Dies ergibt sich aus einem Fall um einen Haferdrink der Marke Alpro, dessen Etikett die Aufschrift «This is not Milk» («das ist keine Milch») trägt. Das kantonale Labor in Zürich hatte diese Beschriftung als irreführend eingestuft und auf eine mögliche Verwechslungsgefahr hingewiesen. Das Bundesgericht unterstützt nun die Auffassung, dass der Begriff «Milch» ausschließlich für tierische Produkte gelten darf, da Milch von Natur aus aus dem Euter eines Tieres stammt. Bereits vor einem Jahr hatte das Gericht bestimmt, dass tierbezogene Bezeichnungen wie «planted chicken» bei veganen Produkten unzulässig sind.