Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt, dass eine geplante EU-Regelung im Bereich der Arbeitslosenunterstützung für Grenzgängerinnen und -gänger jährliche Ausgaben von 600 bis 900 Millionen Euro für die Schweiz verursachen könnte. Diese Prognose weist jedoch erhebliche Unsicherheiten auf, wie das Seco in seinem Bericht festhält.
Demnach beabsichtigt die EU, dass arbeitslose Grenzgänger zukünftig nicht mehr Arbeitslosengeld von ihrem Wohnstaat erhalten, sondern vom Land, in dem sie zuletzt beschäftigt waren. Für die Umsetzung dieser Gesetzesänderung ist die Zustimmung der EU-Mitgliedsstaaten sowie des Europäischen Parlaments erforderlich. Zudem müsste auch die Schweiz der Änderung zustimmen, damit diese für sie Gültigkeit erlangt.