Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Schweiz verurteilt, da sie die Versammlungsfreiheit missachtet habe. Der Fall geht auf eine Demonstration zurück, die am Internationalen Frauentag 2019 in Genf stattgefunden hatte und von Ausschreitungen begleitet wurde. Die Organisatorin der Veranstaltung war zuvor verurteilt worden, da das von ihr eingesetzte Sicherheitsteam angeblich versagt habe, die Kundgebung effektiv zu überwachen.
Die Organisatorin legte Berufung beim EGMR ein. Der Gerichtshof urteilte, dass sie nicht für das Regelverhalten anderer Teilnehmer während der Demonstration zur Verantwortung gezogen werden könne.