Das Bundesstrafgericht Bellinzona hat das Verfahren gegen die Tochter des ehemaligen usbekischen Präsidenten, Gulnara Karimova, wegen eines permanenten Verfahrenshindernisses eingestellt. Dies ist einer der bedeutendsten Fälle von Geldwäscherei in der Schweiz. Karimova befindet sich momentan im Gefängnis in Usbekistan und kann das Land nicht verlassen, da die Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Das Gericht sieht deshalb keine Möglichkeit zur Fortführung des Verfahrens gegen sie. Gegen Lombard Odier Bank, ebenfalls angeklagt, soll der Prozess jedoch weitergeführt werden. Karimova wird beschuldigt, Schmiergelder im Zusammenhang mit der Vergabe von Mobilfunklizenzen entgegengenommen und erhebliche Summen in der Schweiz versteckt zu haben.