August Wöginger, eine zentrale Figur in ÖVP, wurde aufgrund von Amtsmissbrauch zu einer bedingten Freiheitsstrafe und einer Geldbuße von über 43.000 Euro verurteilt. Er hatte einem Parteigenossen die Stelle als Chef des Finanzamts der Gemeinde Braunau besorgt. Der Vorfall, bei dem es sich um den berüchtigten österreichischen “Postenschacher” handelt, wurde am Montag vom Linzer Landesgericht geprüft und bestätigt. Wöginger trat daraufhin als Fraktionschef der ÖVP zurück.
Der Fall geht auf das Jahr 2016 zurück. Ein Parteifreund und Bürgermeister bat Wöginger um Unterstützung bei seiner Bewerbung für den Chefposten des Finanzamts in Braunau, was dieser tat, indem er die Bewerbungsunterlagen an den damaligen Generalsekretär des Finanzministeriums, Thomas Schmid, weiterleitete. Der Bürgermeister wurde letztlich ernannt. “Wir haben es geschafft”, schrieb Schmid per Chat nach der erfolgreichen Intervention, worauf Wöginger antwortete: “Echt super! Bin total happy”.
In Österreich ist solches Vorgehen nicht neu. Lange Zeit dominierten SPÖ und ÖVP das Land und verteilten Positionen untereinander. Doch die Akzeptanz für diese Art der Postenvergabe hat in den letzten Jahren stark abgenommen. Im Falle Wögingers gab es zwei besondere Aspekte: Zum einen hatte eine erfahrene Beamtin, die sich gegen den Bürgermeister beworben und das Finanzamt Braunau interimistisch geleitet hatte, Klage eingereicht. Sie ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht, welches ihr 2021 recht gab und sie zur Schadensersatzzahlung von 5.000 Euro verurteilte.
Zum anderen wurde der Fall durch Thomas Schmid, an den Wöginger sich wandte, weit dokumentiert. Der damalige Spitzenbeamte stieg in der ÖVP zu einem einflussreichen Strippenzieher auf und war ein Vertrauter des früheren Bundeskanzlers Sebastian Kurz. Seine Chat-Protokolle spielten eine Rolle in mehreren Korruptionsfällen. Schmid arbeitet seit Jahren als Kronzeuge mit der Staatsanwaltschaft zusammen und belastete Wöginger schwer.
Das Gericht folgte den Aussagen Schmids, der die Intervention als “Befehl” ansah. Die Nachricht “Wir haben es geschafft” galt dabei als Beweis dafür, dass es sich nicht um ein einfaches Bürgeranliegen handelte. Wöginger wurde wegen Anstiftung zum Amtsmissbrauch verurteilt. Auch zwei Finanzbeamte, die in der Berufungskommission saßen, wurden schuldig gesprochen.
Wöginger kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu gehen und hatte zuvor erklärt, selbst bei einer Verurteilung Fraktionschef bleiben zu wollen. Er genoss die Unterstützung seiner Partei und von Bundeskanzler Christian Stocker, da er als Brückenbauer innerhalb der Dreierkoalition galt. Sein Rücktritt bedeutet einen schweren Schlag für die Regierung.