Im Streit um die Vermarktung bestimmter Schokoladenkugeln hat sich Lindt & Sprüngli gegenüber Aldi durchgesetzt. Das Handelsgericht Aargau entschied, dass die «Moser Roth»-Schokoladenkugeln in Rot von Aldi nicht mehr auf dem Schweizer Markt vertrieben werden dürfen.
Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der festgestellten “unnötigen Anlehnung” an die Lindt-Lindor-Kugeln. Allerdings wies das Gericht die Klagen von Lindt hinsichtlich anderer Aldi-Produkte, wie den blauen Schokoladenkugeln oder den «Délice»-Variationen, ab. Hier sei ein ausreichender Unterschied zu den Originalprodukten gegeben.
Das Urteil ist derzeit noch nicht endgültig und kann vor das Bundesgericht weitergezogen werden.