Trotz des Fehlens eines «Brüllerthemas» war die Glarner Landsgemeinde 2026 keineswegs langweilig. Mit 13 Traktanden auf der Tagesordnung gab es einige bemerkenswerte Entscheidungen zu verzeichnen.
Eine Änderung betrifft den Abzug von Fahrkosten für notwendige Pendlerfahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort bei den Steuern. Während bisher unbegrenzte Kosten abzugsfähig waren, sind nun maximal 6000 Franken möglich. Dieser Schritt ist Teil eines kantonalen Sparprogramms und entspricht einem interkantonal durchschnittlichen Wert.
Die Landsgemeinde stimmte einer Neuregelung bei der Verkehrssteuer zu: Fortan wird die Steuer nach Gewicht und Motorleistung aller Fahrzeuge erhoben, wobei Elektroautos bislang von dieser Steuer befreit waren. Eine Übergangsregelung sieht für E-Autos einen Rabatt von 25 Prozent über vier Jahre vor.
Weiterhin wurde beschlossen, dass Anspruchsberechtigte von Prämienverbilligungen künftig automatisch und ohne Gesuch die Unterstützung erhalten. Dieser Entscheid resultiert aus einer neuen bundesrätlichen Verpflichtung für Kantone, mehr Mittel in die Prämienverbilligung zu investieren. Für Glarus bedeutet das eine zusätzliche Ausgabe von über acht Millionen Franken.
Ein Memorialsantrag, der forderte, Voten auf drei Minuten zu begrenzen, fand kein Gehör bei der Landsgemeinde und wurde abgelehnt. Der Antrag war ungewöhnlich, da er vom Landrat als unerheblich eingestuft worden war, was bedeutete, dass die Landsgemeinde nur über seine Weiterverfolgung oder Ablehnung entscheiden konnte. Sie entschied sich gegen eine weiterführende Diskussion.
SRF 4 News, 3.5.2026, 14:00 Uhr