Die Überlastung der Spital-Notfallstationen ist ein anhaltendes Problem. Patientenorganisationen und Fachverbände haben dies bereits mehrfach angeprangert. Im Zentrum der aktuellen Diskussion steht die Einführung einer Pauschale von 50 Franken für Notfallbehandlungen, um Bagatellfälle zu reduzieren – ein Vorstoß des Nationalrats. Diese Gebühr soll als Abschreckung dienen und Patienten dazu bewegen, ihre Notwendigkeit zur Nutzung der Notaufnahme kritisch zu hinterfragen.
In der Schweiz sollen Patienten, die eine Notfallstation aufsuchen, pauschal 50 Franken zusätzlich zum Selbstbehalt bezahlen. Diese Gebühr ist jedoch nicht sofort fällig und wird in bestimmten Fällen erlassen: bei Vorliegen einer ärztlichen Überweisung sowie für Schwangere, Kinder, Jugendliche und Personen, die mit dem Krankenwagen eingeliefert werden.
Der Bergkanton Graubünden zeigt sich skeptisch gegenüber dieser Notfallpauschale. Chefarzt Thomas Müller vom Kantonsspital bestätigt zwar eine steigende Anzahl von Patientinnen und Patienten in den Bündner Notfallstationen, sieht jedoch die Pauschale als ineffektiven Lösungsansatz, besonders für Tourismusgebiete wie Graubünden. Touristen sind oft ausgenommen, was die Wirksamkeit der Maßnahme infrage stellt.
Müller, auch Mitglied des Schweizer Verbands für Notfallmedizin, kritisiert den hohen administrativen Aufwand. Die Kantone sollen selbst entscheiden, ob sie die Gebühr einführen – eine Regelung, die in Graubünden als unzumutbarer Mehraufwand angesehen wird. Personal müsste kontinuierlich prüfen, aus welchem Kanton Patienten kommen, um unterschiedlich zu verrechnen.
Ein weiteres Problem ist die Ausnahme für Überweisungen durch Hausärzte, was in manchen Regionen nicht praktikabel ist. Müller betont: „Die Zeiten, in denen Hausärzte rund um die Uhr zur Verfügung standen, sind vorbei.“ Das Kantonsspital Graubünden übernimmt nachts und am Wochenende für eine große Region diese Aufgabe.
Die Bündner Regierung sieht hierin ein Problem der Ungleichbehandlung. Die Entscheidung darüber, ob das Gesetz umgesetzt wird, liegt bei den Kantonen. Nach dem Nationalrat ist nun der Ständerat an der Reihe zu entscheiden, ob die 50-Franken-Notfallgebühr eingeführt werden soll.