In Zeiten finanzieller Engpässe suchen Politiker ständig nach neuen Steuereinnahmen. Derzeit wird wieder eine Bundesvermögenssteuer diskutiert, obwohl dies verfassungsrechtliche Hürden mit sich bringt und die Kantone zusätzlich belasten könnte.
Der jüngste Antrag von GLP-Nationalrat Patrick Hässig aus Februar 2026 schlägt eine Bundesvermögenssteuer vor, die ab einem Freibetrag von 5 Millionen Franken mit einem Steuersatz von 0,33 Prozent erhoben werden soll. Dieser Vorschlag dient als Alternative zu Erhöhungen der Mehrwertsteuer oder Lohnprozenten und soll unter anderem zur Finanzierung der 13. AHV-Rente sowie des zusätzlichen Bedarfs in der Landesverteidigung beitragen.
In den letzten Jahren hat sich das Vermögen stärker als Arbeitseinkommen entwickelt, weshalb die Steuerlast vermehrt auf hohe Vermögen gelegt werden soll. Der Vorschlag wird als „smarte Besteuerung“ vermarktet, da er die breite Bevölkerung nicht zusätzlich belastet. Allerdings überwiegen bei genauerer Betrachtung die Nachteile einer Bundesvermögenssteuer.
Zunächst ist eine Steuer mit einem so hohen Freibetrag verfassungsrechtlich problematisch, da sie nur einen kleinen Teil der Bevölkerung erfasst und somit dem Prinzip der Allgemeinheit der Besteuerung widerspricht. Ökonomisch gesehen kann die Vermögenssteuer als Substanzsteuer wirken, was zu einer effektiven Beschlagnahme von Vermögen führen könnte. Betroffen sind vor allem selbstgenutzte Immobilien, Kunst und Unternehmen in der Aufbauphase oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten.
International sind allgemeine Vermögenssteuern selten geworden; sie existieren nur noch in wenigen Ländern wie Kolumbien, Norwegen und Spanien. Auch für kantonale Vermögenssteuern gelten ähnliche rechtliche und ökonomische Bedenken, obwohl deren Abschaffung nicht diskutiert wird, da sie eine konjunkturunabhängige Einnahmequelle darstellen.
Für den Bund ist diese Argumentation weniger relevant, da sein Steueraufkommen bereits breit abgestützt ist. Die Nachteile einer Vermögenssteuer auf Bundesebene werden nicht durch bessere Planbarkeit ausgeglichen. Zudem würde eine Bundesvermögenssteuer in Konkurrenz zu kantonalen Steuern treten, was Ausweichreaktionen zur Folge haben könnte.
Im Ergebnis wären die Bundeseinnahmen zwar höher, während Kantone und Gemeinden Einbußen hinnehmen müssten. Dieser Eingriff in ein den Kantonen zugewiesenes Steuersubstrat ist aus föderalistischer Sicht bedenklich. Wohlhabende Schweizer sind im internationalen Vergleich bereits stark belastet, insbesondere durch die progressive direkte Bundessteuer und ohne Obergrenze für AHV-Beiträge.
Stattdessen sollte sich die Politik auf Ausgabenkürzungen konzentrieren. Dies wurde mit dem Entlastungspaket 2027 versäumt.
Andrea Opelist ist Professorin für Steuerrecht an der Universität Luzern und Stefan Oesterhelt Partner bei Homburger AG in Zürich.