Die jüdisch-liberale Gemeinde Zürich erlebte ein Jahr voller Turbulenzen. Nachdem sie Mosche Barnett als neuen Rabbiner wählte, stand sie erneut ohne einen solchen da, weil Barnett keine Arbeitsbewilligung erhielt. Trotz seines israelischen und britischen Passes, die keinen EU-Status bieten, unterliegt er dem Inländer-Vorrang, der Schweizer Arbeitgeber verpflichtet, zuerst Einheimische oder EU-Bürger für Stellen zu berücksichtigen.
Brigitta Rotach sieht in dieser Situation einen Widerspruch, da die Gemeinde zwar das Recht hat, ihren Rabbiner demokratisch zu wählen, Bundesrecht jedoch diese Wahl annulliert. Dies beleuchtet ein grundlegenderes Problem: Religiöse Minderheiten haben Schwierigkeiten, Geistliche ausserhalb der EU zu rekrutieren.
Muris Begovic von den Islamischen Organisationen in Zürich verweist auf die besonderen Herausforderungen für bosnische Muslime bei der Suche nach geeigneten Kandidaten innerhalb der EU. Die Ausbildung von Imamen ist nicht möglich, und viele im Amt befindliche Imame stehen vor dem Ruhestand.
Die katholische Kirche in der Schweiz zieht ebenfalls Geistliche aus Drittstaaten heran, insbesondere aus der Demokratischen Republik Kongo oder Indien. Die Schweizer Bischofskonferenz bestätigt einen hohen administrativen Aufwand ohne weitere Probleme.
Professorin Christin Achermann von der Universität Neuenburg betont, dass die gleichen Bedingungen für alle religiösen Gemeinschaften formal gelten, in der Praxis jedoch die Landeskirche begünstigt werden. Sie verweist auf Anforderungen wie branchenübliche Löhne oder überregionale Bedeutung als höhere Hürden für kleinere Gemeinden.
Achermann kritisiert zudem das zugrundeliegende Gesetz, das eine christliche Vorstellung von religiösen Betreuern annimmt und andere religiöse Rollen außer Acht lässt. Letztlich sind die Rekrutierungsstandards zwar formal gleich, entsprechen jedoch implizit den Bedürfnissen der Landeskirche.