Am Mittwoch werden sechs Mitglieder der Staatsanwaltschaft Rom im Wallis eintreffen, um sich über die Untersuchungen zur Brandkatastrophe von Crans-Montana am Neujahrestag zu informieren. Die Delegation aus Richtern und Polizisten wird für zwei Tage in Sitten verweilen.
“Die italienische Ermittlungsgruppe erhält unter Begleitung eines Dolmetschers Zugang zu den umfangreichen Ermittlungsunterlagen, die mehrere tausend Seiten umfassen,” erklärte Beatrice Pilloud, Generalstaatsanwältin des Kantons Wallis, gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die italienischen Beamten dürfen lediglich Einsicht in die Akten nehmen und keine Kopien anfertigen. Für eine anonymisierte Kopie muss ein Verfahrensbeschluss der Staatsanwaltschaft Wallis erzielt werden, um die Dokumente nach Rom senden zu können.
Dokumente mit persönlichen Daten müssen zudem die Zustimmung der betroffenen Personen erhalten. Erst mit ihren Einwilligungen kann die Weiterleitung erfolgen. Die Unterlagen dürfen von den italienischen Staatsanwälten erst genutzt werden, wenn ein internationales Rechtshilfeersuchen abgeschlossen ist.
Bereits am 19. Februar hatten sich eine Schweizer und eine italienische Delegation unter der Leitung von Beatrice Pilloud und ihrem Kollegen aus Rom getroffen, um die Zusammenarbeit zu festigen. Damals wurde das Rechtshilfeersuchen Roms bestätigt.
Bei dieser Gelegenheit beschlossen beide Seiten auch, dass die Staatsanwaltschaft Wallis auf Schweizer Boden die Verfahrensleitung behalten solle und über die Erhebung von Beweisen entscheiden würde. Diese Entscheidung wurde vom Bundesamt für Justiz kommuniziert.
Die Ankunft der italienischen Ermittler unterstreicht das Engagement beider Untersuchungsbehörden, gemeinsam die Ermittlungen voranzutreiben. Unter den 41 Toten und 115 Verletzten des Unglücks in der Bar «Le Constellation» befinden sich sechs Tote sowie mehrere Verletzte aus Italien.