Fünf Jahre nach einem umstrittenen Einsatz einer mobilen Radaranlage am Kerenzerberg veröffentlicht die Kantonspolizei Glarus einen Bericht, der zu Diskussionen führt. Polizeikommandant Richard Schmidt räumt ein: «Es sind Fehler passiert», betont jedoch das Fehlen strafrechtlich relevanter Verstösse.
Die interne Untersuchung der Polizei bezog sich auf eine umstrittene Geschwindigkeitsmessung an Ostern 2021, die zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führte. Infolge einer vorübergehend geltenden Tempobeschränkung von 50 km/h auf der sonst mit 80 km/h ausgeschilderten Kerenzerbergstrasse wurden rund 600 Fahrzeugführer gebüsst. Sieben dieser Fälle landeten vor Gericht, da die Anordnung und Platzierung des Geschwindigkeitszeichens in Frage gestellt wurde.
Das Glarner Obergericht sprach mehrere Betroffene frei oder reduzierte deren Strafen, kritisierte dabei insbesondere die Signalisation. Das Bundesgericht hob diese Entscheide jedoch auf und verlangte eine Neubeurteilung. Ende 2025 erneuerten Freisprüche des Obergerichts die Kritik an widersprüchlichen Polizeiangaben und ungenügender Dokumentation der Verkehrssituation, wobei auch nachträglich erstellte Fotos irreführend verwendet worden seien.
Die Glarner Staatsanwaltschaft hat sich mit einem erneuten Bundesgerichtsverfahren gegen die Urteile gewandt; ein Entscheid steht noch aus. Der Polizeikommandant hatte eine interne Untersuchung angeordnet, deren Ergebnisse nun vorliegen.
Die umfangreichen Abklärungen der Polizei belegen, dass einige gerichtlich festgestellte Mängel zutreffen: unzureichende Dokumentation der Signalisation, fehlerhafte Deklarierung von Fotos im Rechtsverfahren und eine unübersichtliche Präsentation des Signalisationsplans. Die Ablaufrekonstruktion deutet darauf hin, dass die falschen Angaben auf Überforderung in den Rechtsmittelverfahren zurückzuführen sind.
Die Polizei sieht Handlungsbedarf und hat entsprechende Massnahmen angeordnet, darunter die Aufarbeitung fehlerhafter Arbeitsweisen, Verbesserungen der Berichterstattung sowie Stärkung der Rechenschaftspflicht. Zudem soll der Schutz vor Reputationsschäden verbessert werden, indem klare Verantwortlichkeiten definiert werden.
Darüber hinaus wird die Sensibilisierung der Mitarbeitenden für sorgfältige Geschwindigkeitskontrollen und deren Dokumentation angestrebt. Die Abläufe sollen standardisiert werden: eine vereinheitlichte Dokumentationsweise, eingeführte Absprachepunkte, festgelegte Grundsätze sowie ein eingerichtetes Controlling.
Die Untersuchung widerlegt den Manipulationsverdacht des Obergerichts. Es wurde kein Bild nachgestellt und keine falsche Fotoquelle deklariert. Ein verwendetes Bild war bereits im Herbst vor der Kontrolle aufgenommen worden.