Niemand darf gegen seinen Willen geimpft werden, und die Nichtbefolgung eines möglichen Impfgebots soll weder auf Bundesebene noch kantonal strafrechtliche Folgen haben. Dies sind einige der Grundsatzentscheidungen, die von der Gesundheitskommission des Ständerats (CSSS-S) im Rahmen ihrer – noch nicht abgeschlossenen – Prüfung einer Teilrevision des Epidemiegesetzes getroffen wurden.
Wie eine heutige Mitteilung der parlamentarischen Dienste feststellt, sieht das aktuelle Recht bereits vor, dass in besonderen oder außergewöhnlichen Situationen der Bundesrat die Impfung für Risikogruppen, besonders gefährdete Personen und jene mit bestimmten Tätigkeiten zur Pflicht machen kann (auch die Kantone können dies tun, wenn eine erhebliche Gefahr besteht). Obwohl diese beiden Bestimmungen von der aktuellen Teilrevision unberührt bleiben, möchte die Kommission das Gesetz dahingehend präzisieren, dass ein Impfgebot nur dann angeordnet werden kann, “wenn mildere Maßnahmen nicht ausreichen oder geeignet sind”.
Dieses Prinzip gilt bereits heute, soll aber nun explizit im Gesetz verankert werden. Einstimmig will die CSSS-S klären, dass ein Impfgebot zeitlich begrenzt sein muss und Ausnahmen für Personen vorsehen sollte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können. Zudem soll festgelegt werden, dass eine Impfung nicht durch körperliche Zwangsmaßnahmen erzwungen werden darf. Indem diese Elemente, die derzeit in der Epidemieverordnung erwähnt werden, ins Gesetz aufgenommen werden, möchte die Kommission die Grenzen des Impfgebots transparenter regeln. Mit 8 zu 5 Stimmen schlägt die CSSS-S zudem vor, dass das Nichtbefolgen eines Impfgebots keine strafrechtlichen Konsequenzen haben soll, weder auf Bundesebene noch kantonal. Bei Nichteinhaltung des Impfgebots könnten dennoch Maßnahmen gegen Einzelpersonen ergriffen werden, wie z.B. die Maskenpflicht oder disziplinarische Maßnahmen im Arbeitsrecht, etwa eine temporäre Zuweisung zu einer Tätigkeit ohne Kontakt mit gefährdeten Personen. Für die Fortsetzung der Prüfung in einer ihrer nächsten Sitzungen hat die CSSS-S den Bundesrat beauftragt, unter anderem Erhebungen über vorgesehene finanzielle Hilfen durchzuführen.