Die Thematik Erbfolge birgt ein hohes Konfliktpotenzial, insbesondere wenn es um beträchtliche Geldsummen oder Immobilien geht. Ein altes Sprichwort bringt dies auf den Punkt: «Erst kommt das Sterben, dann das Erben – und das kann eine Familie verderben». Viele Menschen empfinden die Nachlassplanung als stressig, da sie oft von starken Emotionen begleitet wird.
In der Schweiz belaufen sich die jährlichen Übertragungen durch Erbschaften und Schenkungen auf rund 100 Milliarden Franken. Laut einer Studie der ZHAW School of Management im Auftrag der Zürcher Kantonalbank (ZKB) ist jeder zweite Franken an Vermögen geerbt. Das Hauptziel bei der Nachlassplanung sei laut der Studie die Streitvermeidung: 91 % der Erbenden und 80 % der Erblasser möchten Konflikte unbedingt verhindern.
Stefan Reinhard von der ZKB rät, die Vorbereitung des Nachlasses selbst in Angriff zu nehmen. Obwohl man als Erblasser nicht alles kontrollieren könne, sei eine sorgfältige Planung entscheidend, um Streitigkeiten zu vermeiden. Besonders bei größeren Vermögen wie Immobilien oder Unternehmen ist dies wichtig.
Daniel Grunder, Fachanwalt für Erbrecht und Notar in Baar, empfiehlt, sich zunächst mit der gesetzlichen Erbfolge auseinanderzusetzen. Seit Anfang 2023 ermöglicht das neue Erbrecht mehr Flexibilität bei der Nachlassplanung durch reduzierte Pflichtteile.
Ein Testament zu erstellen ist generell empfehlenswert, besonders wenn es größere Vermögenswerte wie Immobilien oder ein Unternehmen gibt. Allerdings verfügt nur etwa ein Drittel der Erblasser über ein Testament. Fehler in Testamenten sind häufig und können zu Ungültigkeitserklärungen führen.
Es existieren verschiedene Arten von Testamenten: eigenhändige, öffentliche und mündliche Testamente. Ein notariell beurkundetes Testament gilt als sicherste Variante, da es Formfehlern entgegenwirkt.
Erbverträge ermöglichen detaillierte Regelungen bei der Nachlassplanung und können sogar Pflichtteile aufheben, wenn die betroffenen Kinder zustimmen. Allerdings sollte ein Erbvertrag wohlüberlegt sein, da er nur gemeinsam aufgehoben werden kann.
Die Studie zeigt, dass etwa ein Viertel des Volumens an Erbschaften und Schenkungen bereits zu Lebzeiten verschenkt wird. Eine schriftliche Auflistung der lebzeitigen Zuwendungen ist wichtig, um Konflikte zu vermeiden.
Bei Immobilien sind Preiserhöhungen ein häufiger Streitpunkt. Ein Ausgleich zwischen Geschwistern sollte frühzeitig diskutiert werden, um späteren Unmut zu verhindern. Reinhard empfiehlt Transparenz und Diskussion über lebzeitige Zuwendungen im familiären Umfeld.
Zusätzlich zur Nachlassplanung sollten Erblasser ihre Entscheidungen in Bezug auf die Pensionskasse und private Vorsorge abstimmen. Die Berücksichtigung von Erbschaftssteuern ist ebenfalls wichtig, insbesondere bei Konkubinatspaaren.
Erbschleicherei stellt ein weiteres Risiko dar, besonders wenn ältere Personen kein gutes soziales Umfeld haben. Ein Vorsorgeauftrag kann hier Abhilfe schaffen. Zudem sollte der digitale Nachlass geregelt werden, einschließlich Zugängen zu Bankkonten und Social-Media-Profilen.
Die Weitergabe von Informationen über Kryptowährungen ist essentiell, um Verluste zu vermeiden. Der Einsatz eines Willensvollstreckers kann bei Erbschaften eine neutrale Instanz schaffen, die das Vermögen verwaltet und Entscheidungen trifft.