Schweizer Unternehmen könnten durch übermäßige Auflagen in Entwicklungs- und Schwellenländern geschwächt werden. Dies ist eine ethische Bedenken, die gegen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Initiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» sprechen. Initianten der Konzernverantwortungsinitiative 2.0, der Bundesrat mit seinem kürzlich vorgestellten Gegenvorschlag sowie die Gegner der Vorlage sind sich einig: Schweizer Unternehmen sollen Menschenrechte und Umweltstandards auch im Ausland respektieren. Es wird jedoch nicht über diese Ziele abgestimmt, sondern über den rechtlichen Weg zu ihrer Erreichung. Dies ist eine Quelle für Meinungsverschiedenheiten. Wenn Moral ins Spiel kommt, eskalieren Emotionen; Gewissensfragen dominieren die Debatte und überschatten rationale Argumente. Von ethisch-moralischer Sicht gibt es Gründe zur Skepsis gegenüber sowohl der Initiative als auch dem Gegenvorschlag des Bundesrats. Angesichts geopolitischer Spannungen und wirtschaftlicher Schwierigkeiten stellt sich die Frage, ob zusätzliche belastende Massnahmen für Schweizer Unternehmen sinnvoll sind, zumal deren Wirksamkeit ungewiss ist, wie der Bericht über die «Regulierungsfolgenabschätzung» einräumt. Ist es vertretbar, Schweizer Firmen mit detaillierten Regulierungen zu belasten und damit ihr Engagement in bestimmten Ländern zu gefährden? Könnten die vom Bundesrat gemeinten Schutzmassnahmen für Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern sich letztlich negativ auswirken, wenn Unternehmen mehr Ressourcen für Nachhaltigkeitsberichte aufbringen müssen, die dann an anderer Stelle fehlen? Müssen Schweizer Unternehmen Arbeitsplätze in Schwellenländern schaffen, wenn sie für Sachverhalte verantwortlich gemacht werden, die sie kaum beeinflussen können? Im Gegenvorschlag des Bundesrats geraten mögliche Folgenprobleme und Wechselwirkungen der Massnahmen in den Hintergrund. Während Überzeugungen darüber existieren, wie die Welt ideal aussehen sollte, ist ihre Umsetzung in der realen Welt eine andere Herausforderung. Die philosophische Ethik unterscheidet hier zwischen Gesinnungs- und Verantwortungsethik: Der Gesinnungsethiker folgt seiner inneren Überzeugung, während der Verantwortungsethiker die Folgen seines Handelns ins Zentrum stellt. Eine Politik, die Gesinnungen über absehbare Folgen stellt, ist problematisch. Gute Absichten können negative Konsequenzen haben: Wenn Schweizer Unternehmen sich aufgrund zu starker Regulierungen aus Entwicklungs- und Schwellenländern zurückziehen, könnte das deren lokale Wirtschaft schwächen. Béatrice Acklin Zimmermann ist Geschäftsführerin des Think-Tanks Liberethica; Heloisa Zimmermann ist Rechtsanwältin in Zürich.