Die nationale Anti-Folter-Kommission, die seit fünf Jahren auch Alters- und Pflegeheime kontrolliert, steht für ihre weite Auslegung des Mandats in der Kritik. Ursprünglich zur Überwachung von Gefängnissen, Asylunterkünften und psychiatrischen Einrichtungen eingerichtet, um Freiheitsentzug zu verhindern, besucht die Kommission nun auch Heime ohne geschlossene Abteilungen. Dabei überprüft sie nicht nur freiheitsbeschränkende Massnahmen wie Bettgitter oder Klingelmatten, sondern auch Details wie Schriftgröße in der Heimzeitschrift und Ausstattung von Aufzügen.
Im September 2024 inspizierte eine Delegation des Nationalen Komitees zur Verhütung von Folter (NKVF) das Alterszentrum Sunnepark in Egerkingen. Der dreizehnseitige Bericht hob hervor, dass Bewohnern vier Aufzüge unterschiedlicher Grösse zur Verfügung stehen, wobei einer mit einem Klappsitz nur bei Anstrengung nutzbar ist. Kritisiert wurde auch das Verhalten des Personals, das in Räume trat ohne zuerst eine Antwort abzuwarten, sowie die kleine Schrift im Heimblatt.
Im Oktober 2025 besuchte eine fünfköpfige NKVF-Delegation das Altersheim Turm-Matt in Wollerau. Der elfseitige Bericht lobt zwar die Präsenz von Bildern und Zeichnungen, bemängelt jedoch den Mangel eines institutionalisierten Bewohnerrats und empfiehlt, bei urteilsunfähigen Bewohnern auf Bettgitter zu verzichten.
Der Schwyzer Regierungsrat Damian Meier hinterfragt die Notwendigkeit solch ausgedehnter Inspektionen in Pflegeheimen. Er erkennt zwar den Grundrechtsschutz an, sieht aber bei einigen Empfehlungen der Kommission Zweifel hinsichtlich des ursprünglichen Ziels zur Folterverhinderung.
Auch Christian Marty, Stiftungsratspräsident des Alters- und Pflegeheims Turm-Matt, zeigt Vorbehalte gegenüber der Auslegung des gesetzlichen Auftrags. Livia Hadorn von der NKVF bestätigt jedoch die breite Interpretation ihres Mandats gemäss dem Fakultativprotokoll zum Uno-Übereinkommen gegen Folter.
Die Besuchsberichte umfassen zahlreiche Aspekte wie Medikamentierung, Tagesstrukturen und Mitwirkungsrechte der Bewohner. Seit 2015 fehlen detaillierte Jahresrechnungen in den Berichten, was Fragen über die Kostensteigerung aufwirft. Waren 2006 jährliche Ausgaben von maximal 184.000 Franken veranschlagt, beliefen sie sich im Jahr 2024 auf rund 1,19 Millionen Franken.
Diese Beispiele zeigen die Entwicklung der Kommissionstätigkeiten und -kosten seit ihrer Gründung im Jahr 2009 deutlich über die ursprünglichen Annahmen hinaus.