Nach den jüngsten Verzögerungen bei der Auszahlung von Arbeitslosengeld im Kanton Luzern hat die Regierung Stellung bezogen. Die Lage ist weiterhin angespannt, und viele Betroffene müssen sich auf Monate warten einstellen.
Wer arbeitslos wird, steht plötzlich unter enormem Druck, insbesondere wenn das finanzielle Auffangnetz versagt. Im Kanton Luzern erhielten rund 650 Personen ihre Arbeitslosenentschädigung entweder gar nicht oder erst nach Wochen – eine prekäre Situation für alle Betroffenen.
Trotz des Hinweises des WAS, dass vorübergehend Sozialhilfe in Anspruch genommen werden kann, empfanden viele Betroffene diese Lösung als unzureichend. Der Kantonsrat reagierte mit politischem Druck und verlangte Aufklärung von der Regierung.
Die Antwort des Regierungsrates gibt jedoch keine schnelle Lösung vor. Zwar verbessert sich die Systemstabilität, bei Neuanmeldungen besteht aber weiterhin ein Rückstand. Erst ab Herbst 2026 rechnet das WAS mit einem Normalbetrieb.
Als Ursache für die Probleme wird die schweizweit eingeführte Umstellung auf das neue System ASAL 2.0 genannt. Nach dem Start am Jahreswechsel 2025/26 kam es zu schwerwiegenden Störungen durch eine komplexe IT-Landschaft und hohe Systembelastung.
Die Regierung war über die Einführung informiert, erfuhr jedoch erst im Januar 2026 von den gravierenderen Problemen. Es wurden zusätzliche Massnahmen wie mehr Personal und Überstunden umgesetzt, um die Lage zu entschärfen.
Ein besonders heikler Aspekt war die Verweisung betroffener Personen an Sozialämter für vorläufige Unterstützung. Die Regierung räumt ein, dass dies eine schwierige Situation für die Betroffenen darstellte, und gibt zu bedenken, dass keine andere Möglichkeit bestand.
Das Ausmass der Verzögerungen bleibt unklar; genaue Angaben zum betroffenen Personenkreis und den Wartezeiten fehlen. Die Regierung verweist in diesem Zusammenhang auf das SECO für mögliche Konsequenzen.
Die zusätzlichen Kosten, sowohl für IT-Massnahmen als auch für den Mehraufwand beim WAS, können ebenfalls nicht beziffert werden und werden vom Bund getragen.