Der Kanton Luzern wird zukünftig die assistierte Sterbehilfe in Krankenhäusern ermöglichen. Diese Entscheidung wurde vom Kantonsrat mit dem Überweisen eines entsprechenden Antrags getroffen, wie der Kanton am Montagabend bekannt gab. Bisher mussten schwerkranke Menschen das Spital verlassen, um eine externe Suizidbegleitung in Anspruch zu nehmen. Nun soll die Selbstbestimmung bis zum Lebensende auch im Krankenhaus gewährleistet werden. Der Regierungsrat ist jetzt damit beauftragt, eine Gesetzesänderung zu entwerfen.
Während der dritten März-Session beschäftigte sich der Kantonsrat ebenfalls mit den Konsequenzen der Abschaffung des Eigenmietwerts. Es soll weiterhin Anreize für energetische Sanierungen geben, die steuerlich attraktiv bleiben. Obwohl Bundesebene solche Abzüge grundsätzlich beseitigt hat, ist der Kanton aufgerufen, eigene Lösungen zu untersuchen.
Die Kosten für das Porto von Wahl- und Abstimmungsunterlagen müssen weiterhin von den Wahlberechtigten selbst getragen werden. Ein Antrag zur Umkehrung dieser Regelung wurde abgelehnt. Somit bleibt es den Gemeinden überlassen, ob sie diese Kosten übernehmen – aktuell bieten dies acht Gemeinden an.
Verwendete Quellen:
Medienmitteilung des Kantons Luzern