Im Zentrum der Prüfung des Luzerner Kantons durch die Finanzkontrolle stand die Frage, ob Manipulationen bei Fahrprüfungen frühzeitig entdeckt werden können. Diese Untersuchung wurde insbesondere vor dem Hintergrund von Korruptionsvorwürfen im Kanton Zürich eingeleitet, wo Mitarbeiter des Strassenverkehrsamts wegen Bestechlichkeit verurteilt wurden.
Der Tätigkeitsbericht 2025 der Finanzkontrolle beschreibt die Ergebnisse der Überprüfung. Es wurde geprüft, wie das Luzerner Strassenverkehrsamt Fachkräfte für Fahrprüfungen zuweist und welche Prozesse bei administrativen Entscheidungen angewendet werden. Der Bericht stellt fest, dass ein klarer Ablauf existiert, der die Aufgabenbereiche trennt und verhindert, dass dieselben Mitarbeiter mehrere Rollen übernehmen. Zudem gelten strenge Ausstandsregeln, um unabhängiges Handeln zu gewährleisten.
Laut Bericht erfolgt die Zuordnung von Verkehrsexperten automatisch, wobei manuelle Änderungen dokumentiert werden. Dies ermöglicht eine Nachverfolgung der Eingriffe und soll Manipulationen vorbeugen. Dennoch identifizierte die Finanzkontrolle eine Schwachstelle: Gefahren manipulierter Zuteilungen werden nicht systematisch bewertet, was ein spätes oder gar kein Erkennen von Betrug bedeuten könnte.
Die Prüfung ergab, dass zusätzliche Kontrollen technisch möglich sind. Der IT-Anbieter bestätigte dies während der Untersuchung, sodass das Amt auffällige Muster erkennen könnte. Das Strassenverkehrsamt erklärte gegenüber der “Luzerner Zeitung”, die geforderten Überprüfungen durchzuführen und ein internes Kontrollsystem zu nutzen, um relevante Prozesse jährlich zu evaluieren.
Es gibt laut dem Amt keine Korruptionsfälle oder Anfragen nach Gefälligkeiten im Luzerner Strassenverkehrsamt.