Ab sofort können Initiativ- und Referendumskomitees einem freiwilligen, aber empfohlenen Verhaltenskodex beitreten. Laut einer Mitteilung der Bundeskanzlei vom Donnerstag haben die bisherigen Massnahmen bereits positive Ergebnisse erbracht.
Es wurde berichtet, dass die Anzahl der Verdachtsfälle in den letzten Monaten deutlich gesunken ist. Nach einem Anstieg der Fälle zu Beginn des Jahres 2024 hat der Bund die Kontrolle über eingereichte Unterschriftenlisten verstärkt und die Sensibilisierung von Komitees und Behörden erhöht.
Der neue Kodex ergänzt diese Massnahmen, indem er beispielsweise eine Rückverfolgbarkeit bei kommerziell gesammelten Unterschriftensammlungen sicherstellt. Die Wirksamkeit des Kodex hängt von der freiwilligen Teilnahme der Komitees ab; deren Umsetzung der Standards und Praktiken wird die Integrität der Sammelaktionen erhöhen.