In Luzern könnte sich die politische Teilhabe von Menschen mit Beistand oder Vorsorgeauftrag erheblich verändern. Der Regierungsrat unterstützt eine Forderung der SP-Kantonsrätin Caroline Rey, die ein Stimmrecht für diese Gruppe forderte. Aktuell sind rund 211 Personen im Kanton betroffen und vom Wahl- sowie Abstimmungsrecht ausgeschlossen.
Sowohl der Regierungsrat als auch Rey argumentieren, dass Menschen mit Behinderung zur politischen Meinungsbildung fähig seien. Ein Ausschluss widerspreche dem Prinzip der Rechtsgleichheit und verletze die UNO-Behindertenrechtskonvention. Die Gefahr einer unzulässigen Beeinflussung beim Stimmverhalten wird als gering eingeschätzt, da dies auch heute bereits möglich ist.
Der Regierungsrat betont, dass das Recht auf politische Teilhabe die möglichen Verfälschungsrisiken überwiegt. Die finanziellen Auswirkungen für den Kanton sind minimal, da zusätzliche Abstimmungsunterlagen nur geringe Kosten verursachen.
Schweizweit ist der Ausschluss von Menschen mit Behinderung in politischen Prozessen verbreitet. Eine Motion aus dem Jahr 2024 zielte darauf ab, diesen Ausschluss in der Bundesverfassung zu beseitigen; das Schweizer Stimmvolk soll bald darüber entscheiden.
Einige Kantone haben den Ausschluss bereits aufgehoben, darunter Zug seit November 2025. Auch Genf, Appenzell Innerrhoden und Glarus gehören dazu. Diskussionen über eine Aufhebung finden in den Kantonen Solothurn, Basel-Stadt, Neuenburg, Jura und Zürich statt.
Die Luzerner Regierung hat das Leitbild “Leben mit Behinderungen” 2018 verabschiedet, welches auch die politische Teilhabe fördern soll. Der Antrag von Rey wird nun in einer Kommission behandelt; ein Entscheid des Kantonsrats steht noch aus.