Der Kanton Luzern plant, schwerkranken Menschen den assistierten Suizid auch in Spitälern und Pflegeheimen zu ermöglichen. Eine Umfrage unter Mitgliedern des Pflegeheimverbands Curaviva Luzern zeigt jedoch deutlichen Widerstand gegen diese Gesetzesanpassung.
Bisher müssen Betroffene, die Sterbehilfe im Kanton Luzern in Anspruch nehmen möchten, das Heim verlassen. Der Kantonsrat hat am 30. März einen Vorstoss zur Ermöglichung von Sterbehilfe in öffentlichen Gesundheits- und Sozialeinrichtungen überwiesen. Nun liegt es an der Regierung, eine entsprechende Gesetzesanpassung auszuarbeiten.
Die Umfrage ergab, dass 47,5 Prozent der befragten Pflegeheime die geplante Regeländerung ablehnen, während nur 32,5 Prozent sie unterstützen. Interessanterweise haben drei Viertel der Heime bereits den assistierten Suizid zugelassen. Dies deutet darauf hin, dass viele Einrichtungen Sterbehilfe erlauben, jedoch eine gesetzliche Regelung nicht für notwendig halten.
Curaviva Luzern möchte die Ergebnisse nun politisch einbringen und plant, sie an die Kommission für Gesundheit, Arbeit und soziale Sicherheit weiterzuleiten. Diese berät den Gesetzentwurf vor der parlamentarischen Debatte. Die Umfrage zeigt zudem, dass 62 Prozent der Institutionen eine politische Aktivität von Curaviva begrüßen würden.