Nach den Unruhen bei einer Pro-Palästina-Demonstration in Bern im Oktober suchte die Kantonspolizei Bern mit einem Öffentlichkeitsfahndungsaufruf nach 31 Verdächtigen. Fotos und Videos der Ereignisse wurden unverpixelt veröffentlicht, woraufhin Privatpersonen diese bei Gesichtserkennungstools hochgeladen und die Ergebnisse in sozialen Netzwerken geteilt haben.
Obwohl die Polizei solche Hinweise auswerten darf, ist der Einsatz automatisierter KI-Gesichtserkennung selbst nicht gestattet. Dennoch sehen Politiker wie Reto Nause, ein Nationalrat der Mitte, in KI ein Potenzial zur effizienteren Strafverfolgung bei schweren Delikten. Er plädiert für eine gesetzliche Grundlage auf Bundesebene unter bestimmten Bedingungen.
Beispiele aus dem Ausland zeigen den Erfolg von KI-gestützter Fahndung, etwa die Festnahme der RAF-Terroristin Daniela Klette in Berlin nach 30 Jahren. Diese wurde durch Journalisten identifiziert, nicht direkt durch staatliche Behörden.
Jedoch birgt der Einsatz von KI auch Risiken: Datenschutzfragen und Fehlidentifikationen stellen ernsthafte Probleme dar. Ein Fall in den USA verdeutlichte dies, als eine falsche Frau wegen Bankbetrugs verhaftet wurde. In der Schweiz wird die Anwendung von KI-Gesichtserkennung kontrovers diskutiert; Bedenken äußerten etwa Priska Seiler-Graf und Justizminister Beat Jans hinsichtlich Grundrechten und Freiheitsbedrohungen.
Die Konferenz der kantonalen Polizeikommandantinnen und -kommandanten (KKPKS) sowie die Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) geben keine Stellungnahme ab, da das Thema noch fachlich bearbeitet wird. Die Frage, ob KI-Hilfe von Privatpersonen im aktuellen Fall zu Fahndungserfolgen geführt hat, bleibt offen.
10vor10, 7.4.2026, 21:50 Uhr; scheid/rusm/haec; spic; wilh