Mit dem Projekt «Rhesi», dessen Name für «Rhein, Erholung, Sicherheit» steht, soll das untere Rheintal vor einem Hochwasser geschützt werden, das statistisch alle 300 Jahre eintritt. Die Kosten des Projekts belaufen sich auf bis zu 2,2 Milliarden Franken und die Bauzeit wird auf rund 20 Jahre veranschlagt.
Ein Abschnitt des Alpenrheins, der 26 Kilometer lang ist, soll umgestaltet werden, um seine Abflusskapazität um etwa 40 Prozent zu erhöhen. Die Projektleitung und Koordination obliegt der Internationalen Rheinregulierung (IRR), einer gemeinsamen Institution von Schweiz und Österreich.
Die IRR mit Sitz in Lustenau ist seit 1892 für die Unterhaltung, Sicherheit und Weiterentwicklung des Alpenrheins zuständig. Das «Rhesi»-Dossier wurde am Mittwoch in Lustenau an die Behörden der Kantone St. Gallen und Vorarlberg übergeben. Es beinhaltet 763 Dokumente sowie zahlreiche Pläne. In Österreich beginnt das Umweltverträglichkeitsprüfungsverfahren (UVP), während in der Schweiz die Vorprüfung startet.
Laut dem Entwicklungskonzept Alpenrhein, welches vor über 20 Jahren erstellt wurde, hat der Fluss zwischen Illmündung und Bodensee nicht genug Abflusskapazität. Ein großes Hochwasser könnte Schäden in zweistelliger Milliardenhöhe verursachen und rund 300.000 Menschen betreffen, so Österreichs Umweltminister Norbert Totschnig bei der UVP-Prüfungseröffnung.
Die mobile Ausstellung «Rhesi on Tour» wird in den kommenden Monaten im Projektgebiet Halt machen, um über Ziele, Maßnahmen und die möglichen Hochwasserauswirkungen zu informieren. St. Gallens Regierungsrätin Susanne Hartmann unterstreicht, dass die Ausstellung «Informationen ohne Fake‑News» bereithält.
Die UVP-Unterlagen umfassen 23.000 Seiten. Die St. Galler Regierungsrätin betont, dass durch die historische Rheinkorrektion das Schadenpotenzial gestiegen sei. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner hebt hervor, dass das Projekt auf lange Planung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit zurückgeht.
Die Bewilligungswege in beiden Ländern unterscheiden sich: In Österreich erfolgt die Durchführung über das UVP-Verfahren. Im Kanton St. Gallen kommt erstmals das «Rhesi‑Gesetz» zur Anwendung, ein kantonales Spezialgesetz für Verfahren und Zuständigkeiten des Projekts. Beide Länder planen eine zeitliche Koordination ihrer öffentlichen Verhandlungen und Auflagen.
Die Planung läuft weiter, während die IRR Rückmeldungen der Behörden bearbeitet und Drittprojekte wie die Verlegung von Hochspannungsleitungen begleitet. Laut IRR-Projektleiter Markus Mähr könnte der Bau frühestens 2029/30 beginnen – vorausgesetzt, das Verfahren verläuft ohne Verzögerungen.
Regionaljournal Ostschweiz, 20.5.2026, 17:30 Uhr