Die Organisation Wolf Schweiz sieht ihre Kritik am Umgang des Kantons Wallis mit der Wolfsregulierung bestätigt, nachdem das Bundesamt für Umwelt (Bafu) eine Beschwerde wegen eines mutmaßlichen Einzelabschusses in Visperterminen einreichte. Das Bafu argumentiert, dass die Bewilligung des Abschusses rechtswidrig sei, da es sich bei den getöteten Tieren um Elterntiere des Nanztal-Rudels handele. Rudel dürfen nur im Zeitraum von Juni bis Januar reguliert werden und bedürfen einer vorgängigen Zustimmung. Diese Beschwerde ist derzeit anhängig.
Laut dem Bafu ging der Kanton Wallis fälschlicherweise von einem Wolfspaar aus, was zur Abschussbewilligung führte. Die GruppeWolfSchweiz (GWS) betont, dass seit 2023 ein Wolfsrudel im Gebiet Nanztal-Visperterminen-Staldenried nachweislich ansässig sei und sich jedes Jahr fortpflanze. Die Existenz von Jungtieren im Jahr 2025 unterstreicht die Annahme eines Rudels, das nicht reguliert wurde.
Der Kanton Wallis behauptet jedoch, dass inzwischen nur noch ein Wolfspaar dort lebe. Allerdings entschied das Walliser Kantonsgericht bereits 2020, basierend auf einer früheren Bafu-Beschwerde, dass von einem Rudel auszugehen ist, wenn dies im Vorjahr belegt war.
Selbst bei der Annahme eines Wolfspaares hätte der Kanton laut eidgenössischer Jagdverordnung sicherstellen müssen, dass sich dieses Paar nicht weiter fortpflanzt. Dieser Nachweis wurde jedoch laut GWS nicht erbracht, wodurch die Abschussbewilligung rechtswidrig sei.
Die GruppeWolfSchweiz kritisiert eine Reihe von als “rechtlich fragwürdig” eingestuften Abschussbewilligungen im Wallis. Ein ähnlicher Fall ereignete sich im Sommer des Vorjahres, als ein mutmaßliches Einzeltier geschossen wurde und kurz darauf die Existenz eines Rudels bestätigt wurde.
Die Organisation fordert den Kanton Wallis dazu auf, sein Wolfsmanagement konsequent an bundesrechtlichen Vorgaben auszurichten.